EU-Warnung an Handelsplätze Darum freuen sich Hedgefonds über Mifid II
"Nicht objektiv und diskriminierend"
An Mifid II wird zwar schon seit Jahren gebastelt, aber die genauen Einzelheiten und Vorschriften, die die Aufsichtsbehörden nur wenige Monate vor Inkrafttreten des Regelwerks im Januar bekannt geben, werden von der Branche genau unter die Lupe genommen. Diese Änderungen könnten in erheblichem Maße bestimmen, wie stark Mifid II einen Markt ändern wird, der gegenwärtig von den Banken dominiert wird.
In ihrer Veröffentlichung konkretisierte die ESMA Kategorien von Politiken, die die Handelsplattformen nicht haben sollten, weil sie als "nicht objektiv und diskriminierend" angesehen würden und "unzumutbare Hindernisse" für den Zugang bestimmter Firmen zum Handel darstellen würden.
So sollten Handelsplätze nicht verlangen, dass ihre Mitglieder auch direkte Mitglieder von Clearinghäusern sind, die die Transaktionen nach Durchführung auf den Plattformen garantieren. Nicht Vermögensverwalter, sondern Banken und Brokerhäuser stellen die große Mehrheit von direkten Clearinghaus-Mitgliedern dar.
Keine Begrenzungen für die Zahl der Kursgebote
Eine weitere Warnung war, dass die Plattformen keine Begrenzungen für die Zahl der Kursgebote, die ein Händler auf einer Plattform unterbreiten kann, verhängen sollten, weil dadurch große Händler gegenüber anderen Teilnehmern bevorzugt würden, sagt die ESMA, die die Standards für die 28 Länder der EU setzt. Es wird befürchtet, dass bei einer Obergrenze für Kursgebote ein Händler die Notwendigkeit sehen könnte, sich bezüglich der Kurse rasch an Banken zu wenden, da sie wohl die Kapazität haben dürften, die Order am ehesten zu erfüllen.
Bloomberg, die Muttergesellschaft von Bloomberg News, betreibt eine multilaterale Handelsfazilität für Swaps und hat auch die Genehmigung erhalten, Handelsgeschäfte in anderen Produkten durchzuführen.