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in Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten

EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie überarbeitet 4 Punkte: Das ändert sich bei der Kreditvergabe für Häuser und Wohnungen

Nach massiver Kritik an der Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie seitens der Verbraucher, der Finanzinstitute und der Politik rudert die Bundesregierung nun zurück. Am Mittwoch segnete der Finanzausschuss des Bundestages Korrekturen am Umsetzungsgesetz der EU-Richtlinie ab. Das ändert sich nun bei der Kreditvergabe bei Wohnimmobilien.

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  1. Der Wert der Wohnimmobilie wird bei der Kreditwürdigkeitsprüfung wieder als ein maßgebliches Kriterium herangezogen. Das erklärt der CDU-Finanzpolitiker Matthias Hauer gegenüber dem Handelsblatt. Allerdings darf sich eine Kreditentscheidung auch künftig nicht alleine auf den Wert der Immobilie stützen
  2. Eine Ausnahme lässt der Gesetzgeber aber zu. Wird ein Kredit lediglich zum Umbau oder zur Renovierung der Immobilie aufgenommen und übersteigt die Kreditsumme den Wert der Immobilie nicht, steht einer Kreditaufnahme künftig nichts mehr im Weg.
  3. Auch die Anschlussfinanzierung soll nach dem neuen Gesetz einfacher werden. Denn läuft ein Immobilienkredit aus und ist eine weitere Finanzierung nötig, dann soll grundsätzlich keine erneute Kreditwürdigkeitsprüfung mehr erfolgen. „Diese Lösung steht allerdings noch unter Vorbehalt der EU“, zitiert das Handelsblatt die SPD-Finanzexpertin Sarah Ryglewski.
  4. Ein weiteres Zugeständnis macht das neue Gesetz an die Banken. Angesichts der vagen Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung befürchteten diese eine Klageflut bei strittigen Fällen. Nun arbeiten das Bundesfinanz- und das Bundesverbraucherministerium an einer Rechtsverordnung, die detaillierte Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung macht.

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