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EU-Zahlungskontenrichtlinie Kreditinstitute müssen Konten für Obdachlose und Asylbewerber eröffnen

Bundesministerium der Finanzen in Berlin, Foto: BMF
Bundesministerium der Finanzen in Berlin, Foto: BMF
Alle Menschen sollen in Deutschland ein Konto eröffnen dürfen: So sieht es die europäische Zahlungskontenrichtlinie vor. Bereits zu Jahresbeginn hatten die Mitglieder des Bundestags-Finanzausschusses sich einhellig für das Recht eines jeden Menschen auf ein eigenes Bankkonto ausgesprochen. Hintergrund: Bislang müssen Banken Anträge auf Kontoeröffnungen ablehnen, wenn der Antragsteller seine Identität nicht nachweisen kann. So bestimmt es das bundesdeutsche Geldwäschegesetz.

Von der Regelung sind viele Flüchtlinge betroffen, die oft ohne Ausweis in die Europäische Union einreisen. Ihnen ist bis dato ein eigenes Bankkonto verwehrt. Dass es allerdings für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben von großer Bedeutung sei, seine Finanzen mittels eines eigenen Kontos zu verwalten, hatte der Finanzausschuss bereits zu Jahresbeginn festgestellt.

Jetzt hat die das Bundesministerium der Finanzen einen Gesetzentwurf vorgelegt: Zukünftig soll es ein sogenanntes Basiskonto für alle geben. Jeder Verbraucher in Deutschland soll ungehinderten Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen haben. Bis zum 2. Oktober können Verbänden und Interessengruppen Stellung nehmen.

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