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EuGH-Anleihe-Entscheid Hans-Werner Sinn warnt vor Verfassungskrise

in MärkteLesedauer: 2 Minuten
Am Mittwoch wird der Generalanwalt des EuGH, Pedro Cruz Villalón, seinen Schlussantrag zum sogenannten “Outright Monetary Transactions” Programm (OMT) vorlegen, mit dem EZB- Präsident Mario Draghi 2012 die Finanzmärkte in der Krise der Euroraum-Peripherie beruhigte.

“Wenn der EuGH der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts widerspricht und das OMT als Maastricht-konform erklärt, haben wir ein großes Verfassungsproblem in Europa,” sagte Hans-Werner Sinn, Präsident des Instituts für Wirtschaftsforschung (Ifo), im Interview mit Bloomberg News. In letzter Konsequenz könne Deutschland zur Kündigung des Maastrichter Vertrages gezwungen sein.

Draghi stieß 2012 mit seiner Erklärung, die EZB werde “alles Notwendige tun, um den Euro zu erhalten”, in Deutschland auf massive Kritik. Die Ankündigung des unbegrenzten Kaufs von Staatspapieren wurde zwar nie in die Praxis umgesetzt, doch es folgten zahlreiche Klagen in Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht folgte im Februar 2014 den Argumenten der Kläger in vielen Punkten. Die Karlsruher Richter kamen zu dem Schluss, dass die Notenbank mit dem Programm Wirtschaftspolitik betreibe, die in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liege. Zudem verstoße der Kauf von Staatsanleihen gegen das Verbot der Mitfinanzierung von Staatshaushalten. Die Entscheidung hatten die Karlsruher Richter an den EuGH in Luxemburg verwiesen.

Dessen Entscheidung wird in diesem Jahr erwartet. Der Schlussantrag des Generalanwalts am Mittwoch gilt als richtungsweisend.

Die EZB dürfte bei ihrer Sitzung am 22. Januar, von der viele Beobachter einen Beschluss zum Kauf von Staatsanleihen erwarten, etwaige Fingerzeige aus dem Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts berücksichtigen.

Sollte der EuGH der Auffassung des deutschen Verfassungsgerichts folgen, müsste die EZB ihr Programm von Ankauf von Verbindlichkeiten anpassen, führte Sinn aus. Das könne etwa in der Form geschehen, dass die EZB die Papiere nicht bis zur Fälligkeit hält und sich an Verlusten beteilige. Eine Übertragung der Papiere auf die nationalen Notenbanken sei nicht möglich, erklärte der Wirtschaftswissenschaftler, da einige Nationalbanken ihre Haftungsmasse bereits verpfändet hätten.
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