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EuGH-Entscheid Straßburgs Einschätzung zu Anleihekaufprogramm der EZB steht an

Einzelheiten zu Draghis umfassendem QE-Programm werden im Januar erwartet. Der Schlussantrag von Generalanwalt Pedro Cruz Villalón ist nicht bindend, gilt aber als richtungsweisend. „Wenn der Antrag günstig ausfällt und die damit verknüpften Bedingungen nicht zu restriktiv, dann könnte es der EZB das Tor zu einem QE-Programm zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufstoßen”, sagte Pierre-Henri Conac, Professor für Unternehmensrecht und Finanzmarktregulierung an der Universität von Luxemburg.

Draghi hatte 2012 erklärt, die EZB werde „alles Notwendige tun, um den Euro zu erhalten” und im September des Jahres Einzelheiten zum OMT-Programm vorgelegt. Seine damalige Ankündigung des unbegrenzten Kaufs von Staatspapieren wurde zwar nie in die Praxis umgesetzt, trug aber dazu bei, den Euroraum aus der längsten Rezessionsphase seit seinem Bestehen herauszuführen.

Juristen haben noch nicht das letzte Wort gesprochen. Auf Draghis Vorstoß folgten zahlreiche Klagen. Das Bundesverfassungsgericht folgte im Februar 2014 den Argumenten der Kläger in vielen Punkten. Die Karlsruher Richter kamen zu dem Schluss, dass die Notenbank mit dem Programm Wirtschaftspolitik betreibe, die in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liege. Zudem verstoße der Kauf von Staatsanleihen gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung. Das Bundesverfassungsgericht verwies die Entscheidung an den EuGH.

Der Kauf von Staatsanleihen im Zuge eines QE-Programms wäre Teil eines neuen Pakets von Stimulierungsmaßnahmen, das der EZB- Rat bei seinem Treffen am 22. Januar erörtert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird seine Entscheidung etwa vier bis sechs Monaten folgend auf den Schlussantrag vorlegen. In der Mehrheit der Verfahren folgen die Richter den Anträgen. „Die eigentliche Frage dreht sich um das Ausmaß der Bedingungen, die der EuGH verfügen wird, um ein solches Programm zuzulassen”, sagte Conac.

Das OMT-Programm könnte den rechtlichen Anforderungen genügen, wenn es begrenzt und unter bestimmten Auflagen gestaltet werde, etwa mit einem Verbot von Schuldenschnitten und dem unbegrenzten Kauf von Staatsanleihen aus einzelnen Mitgliedsstaaten der Währungsunion, erklärte das Bundesverfassungsgericht.

„Wir glauben nicht, dass diese Verfahren das Anleihekaufprogramm der EZB ungebührlich verzögern werden”, sagte Antonio Garcia Pascual, leitender Volkswirt für den Euroraum bei Barclays Capital in London. Gleichwohl werde ohne ein abschließendes Urteil des EuGH die EZB wohl bestimmte Formulierungen umschiffen, wie etwa, dass Interventionen von unbeschränktem Umfang erfolgen, ergänzte Garcia Pasucal.

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