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EuGH-Urteil Wann müssen Versicherungsvermittler Provisionen zurückzahlen?

Haupteingang des EuGH
Haupteingang des EuGH | Foto: Gerichtshof der Europäischen Union

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich erstmals zu den Voraussetzungen von Provisionsrückforderungsansprüchen im Versicherungsvertrieb geäußert. Es ging zwar um einen Fall in der Slowakei, aber das Urteil ist auch für Deutschland und andere EU-Staaten wichtig, berichtet IWW.de.

Der Fall

Eine Versicherungsvertreterin war von einem Versicherungskonzern auf Rückzahlung von rund 11.000 Euro Provisionen verklagt worden, da ihre Kunden ihre Verträge in den ersten Monaten nach Abschluss storniert hatten.

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Die Vertreterin weigerte sich zu zahlen. Ihre Begründung: Die Kunden hätten ihre Verträge nur storniert, weil sie nach Vertragsabschluss vom Versicherer mit zahlreichen Nachfragen genervt worden wären. Daher habe der Versicherer die Vertragskündigungen zu vertreten.

Das slowakische Gericht bat den EuGH zu klären, wann der Versicherer eine Vertragskündigung vertreten muss. Ist dies nur dann der Fall, wenn der Versicherer rechtlich relevantes Fehlverhalten (zum Beispiel die Vertragskündigung ohne wichtigen Grund) gezeigt hat? Oder schließt dies auch sonstiges Verhalten, das zu einer Kündigung seitens des Kunden führt mit ein?