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EuGH-Urteil „Millionen Kreditverträge können damit aufgelöst werden“

Von in AnalysenLesedauer: 3 Minuten
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Die dem EuGH vorgelegte Passage der Widerrufsbelehrung entspricht einem amtlichen Mustertext des Gesetzgebers, ist nach Meinung des EuGH aber gerade nicht klar und prägnant. Der deutsche Gesetzgeber hat vom EuGH eine Ohrfeige erhalten. Er ist daran gescheitert, europarechtskonforme Muster zu verabschieden. Die Unternehmer wollten mit den Mustern alles richtig machen. Doch jetzt ist auf einmal alles falsch, weil der Gesetzgeber es falsch gemacht hat. Ausbaden müssen es nun aber die Unternehmer.

Millionen Verträge können aufgelöst werden

Während sich für die Verbraucher der Widerruf von Kreditverträgen rentieren kann, müssen Unternehmer, vor allem Kreditinstitute, nun befürchten, dass sich Kunden auf Basis des EuGH-Urteils von unliebsamen Verträgen massenhaft lösen werden. Von der Entscheidung des EuGH und dem Ende der Gesetzlichkeitsfiktion sind Millionen Kreditverträge betroffen, so beispielsweise sämtliche Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge, die zwischen dem 10. Juni 2010 und dem 20. März 2016 geschlossen wurden. Bei Autokrediten und anderen Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen ist der Zeitraum seit dem 10. Juni 2010 bis heute betroffen.

So könnten sich Verbraucher mittels des Widerrufs etwa von hochverzinsten Immobilienkrediten lösen und günstig umschulden. Sie erhalten hierbei die bereits gezahlten Zinsen zurück. Banken dürfen bei einem wirksamen Widerruf keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen und müssen Verbraucher aus dem Darlehen entlassen.

Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen, wie etwa einem Autokredit, folgt aus dem Widerruf ebenfalls, dass der Kreditvertrag beendet ist, der Verbraucher seine bisherigen Zahlungen zurückerhält und die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf. Außerdem ist das Auto an die Bank zu übergeben. Gerade angesichts der noch nicht absehbaren Auswirkungen der Corona-Krise könnte das EuGH-Urteil Millionen von Verbrauchern helfen.


Über den Autor:
Rechtsanwalt Alexander Heinrich ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Geschäftsführer bei Tilp Rechtsanwaltsgesellschaft. Die Kanzlei stellt weitere Informationen zum Thema unter www.widerruf-von-Krediten.de zur Verfügung.

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