EuGH-Urteil zu Verwaltungsleistungen
Welche Leistungen gegenüber Immobilienfonds künftig umsatzsteuerbefreit sind
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Anfang Dezember ein Urteil zur Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen gegenüber Immobilienfonds gefällt. Geklärt ist nun, welche Fondstypen und welche Verwaltungsleistungen die Befreiung umfasst. Alexander Lehnen vom Beratungsunternehmens Crowe Kleeberg Real Estate erklärt die Details.