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Euro-Finanzkrise wird durch den ESM alleine nicht gelöst

Thomas Wüst
Thomas Wüst
Im Namen des Volkes hat das Bundesverfassungsgericht heute die Eilanträge gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) unter Auflagen abgelehnt. Die Begrenzung der finanziellen Verpflichtungen, die aus dem ESM für den deutschen Steuerzahler resultieren können, ist allerdings auch eine wichtige Botschaft an die Politik.

Die erste Reaktion an den Finanzmärkten war sicherlich von einer gewissen Erleichterung geprägt. Die Aktienmärkte legten zunächst zu und auch der Euro gewann gegenüber dem US-Dollar weiter an Boden. An den Rentenmärkten dagegen kamen die Kurse deutscher Staatsanleihen unter Druck, was sicherlich auf den künftig engeren Haftungsverbund innerhalb der Eurozone zurückgeführt werden kann. Gleichzeitig profitierten die Anleihen von schwächeren Euro-Teilnehmerstaaten, wie zum Beispiel Spanien und Italien, und verzeichneten Kursgewinne.

Je geringer das Risiko eines Auseinanderbrechens der Eurozone an den Finanzmärkten eingestuft wird, desto eher werden die Renditen deutscher Staatsanleihen – wenn auch auf niedrigem Niveau – wieder anziehen, während die Renditen in den „Südländern“ tendenziell etwas nachgeben werden. Dieser Prozess könnte sich auch weiter fortsetzen, was eben zur Folge hätte, dass die unterschiedlichen Zinsniveaus in den Euro-Teilnehmerstaaten durch den engeren Haftungsverbund wieder in einem gewissen Umfang konvergieren würden.

Damit jedoch der Euro nachhaltig eine stabile Währung bleibt, müssen die Euro-Teilnehmerstaaten das Vertrauen der Finanzmärkte und der Bevölkerung wieder zurückgewinnen, indem sie ihre Staatsfinanzen und ihre Wettbewerbsfähigkeit aus eigener Kraft verbessern. Hierauf werden die Finanzmärkte weiterhin achten, da sämtliche Maßnahmen der Europäischen Notenbank oder anderer Institutionen, wie dem EFSF oder ESM, zunächst nur symptomatische Behandlungsmethoden darstellen. Echte heilende Wirkung entfalten nur politische Maßnahmen, die die Ursachen der Eurokrise an der Wurzel packen.

Der Druck zur Haushaltskonsolidierung wird daher auch nach dem BVG-Urteil weiterhin hoch bleiben. Ansonsten wird die Erleichterung über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts an den Finanzmärkten nur sehr kurze Zeit andauern. Für Anleger bedeutet dies, weiterhin einen hohen Grad an Diversifikation in ihrer Vermögensstruktur beizubehalten. Angst und Gier bleiben bei der Ausrichtung der individuellen Anlagestrategie eben schlechte Ratgeber – daran ändert auch das BVG-Urteil nichts.

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