Europäische Finanzaufsicht: Versicherungsbranche freut sich über EU-Beschluss
Sie verständigten sich auch darauf, dass die neue Aufsichtsbehörde nur bei Verstößen gegen Europa-Recht ein direktes Durchgriffsrecht auf Versicherer in Deutschland haben soll. „Mit ihrer Einigung auf klare Strukturen und gezielte Befugnisse der europäischen Behörden haben die EU-Finanzminister eine gute Grundlage für eine konsistente und praktikable Aufsicht geschaffen“, sagt Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung. „Für unsere Unternehmen ist von zentraler Bedeutung, dass die nationale Aufsichtsbehörde auch künftig der erste Ansprechpartner bleibt. Wir halten den gefundenen Kompromiss für eine gute Grundlage für das weitere Verfahren.“
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Der Mehrwert der neuen Finanzaufsicht liege vor allem in einer einheitlichen Anwendung von Gemeinschaftsrecht, ist von Fürstenwerth überzeugt. „Dass EIOPA dieses Ziel nun konsequent verfolgen kann, verbessert die Rechtssicherheit und die Wettbewerbsgleichheit im europäischen Versicherungsmarkt“, ergänzt der GDV-Mann.
Nach den EU-Finanzministern werden sich in der nächsten Woche auch die europäischen Staats- und Regierungschefs mit der Finanzaufsicht beschäftigen. In den kommenden Wochen berät dann das Europäische Parlament über die Gesetzesvorschläge.