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„Europäische Krankenversicherung“ BdV verhindert Irreführung durch „FinanzSchneiderei“

Axel Kleinlein, Chef des BdV, zweifelt die Kompetenz der Bafin als Oberaufsicht über den Finanz- und Versicherungs-Vertrieb an
Axel Kleinlein, Chef des BdV, zweifelt die Kompetenz der Bafin als Oberaufsicht über den Finanz- und Versicherungs-Vertrieb an
Der Verbraucherverband Bund der Versicherten BdV berichtet über die erfolgreiche Abmahnung seines Verbands gegen den Versicherungsmakler „Finanz Schneiderei“. Dieser habe mit einer „Europäischen Krankenversicherung“ geworben.

Die Werbung für das Produkt suggerierte Verbrauchern, dass es sich um eine standardisierte Versicherung handele, die dem gesetzlichen Versicherungsschutz hierzulande genüge. Das sei jedoch  nicht der Fall, rügt der BdV: Die Versicherung biete keinen ausreichenden Schutz gegen Gesundheitsrisiken und nicht die in Deutschland geltende Versicherungspflicht. Im Rahmen der Unterlassungserklärung habe sich die „FinanzSchneiderei“ verpflichtet, auf diesen Sachverhalt in Zukunft ausdrücklich hinzuweisen.

Gleichzeitig erhebt BdV-Chef Axel Kleinlein schwere Vorwürfe gegen die Finanzaufsichtsbehörde Bafin: Ohne Einschreiten seines Verbands wäre die Aufsicht in diesem Fall nicht eingeschritten. Die Rolle der Bafin als oberste Aufsicht für den Vertrieb sei „dringend zu prüfen“, fordert Kleinlein in einer Stellungnahme seines Verbands.

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