LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in BaFinLesedauer: 2 Minuten

Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde Esma warnt vor ICOs

Die Warnungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen reißen nicht ab. Auch die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde hat sich zu den Risiken insbesondere sogenannter Initial Coin Offerings, ICOs, geäußert. Ihre Warnung formulierte die Esma bereits im November. Jetzt hat sie die deutsche Finanzaufsicht Bafin übersetzt und auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Daily“. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

ICOs dienen der Finanzierung von Unternehmen, bei der Anleger sogenannte Tokens oder Coins kaufen. Was sie dafür im Gegenzug erhalten, ist von Fall zu Fall verschieden: Es können Nutzungsrechte an einem zukünftigen Produkt sein, Stimmrechte oder auch Anteile am Gewinn eines Projekts, das möglicherweise noch in einer frühen Entwicklungsphase steckt. „Manches Token ähnelt so mehr einem virtuellen Gutschein am Produkt der Zukunft als einem Anteilsschein“, sagen die Rechtsanwälte Florian Hensel und Tatjana Schroeder.

Auch die Esma ist skeptisch. „ICOs sind höchst spekulative Investitionen“, heißt es in der Warnung der Behörde. Anleger erhielten oft unzureichende Informationen und genössen keinen Schutz durch Regulierungsbehörden. Es bestehe das Risiko eines Totalverlusts. Zudem seien Tokens oft illiquide Vermögensgegenstände: Unter Umständen ließen sie sich nicht wieder verkaufen. Gleichzeitig könne ihr Preis könne stark schwanken.

Auch die Technik sei in vielen Fällen noch unausgereift, warnt die Esma: Fehler in Codes oder Programmen könnten bewirken, dass Anleger keinen Zugriff auf ihre Tokens hätten oder sie ihnen gestohlen würden. Die Technologie ziehe zudem Betrüger an: „ICOs sind aufgrund ihrer Anonymität und der Möglichkeit, mit ihnen in kurzer Zeit hohe Geldbeträge aufzunehmen, anfällig für Betrug und unerlaubte Tätigkeiten“, so die europäische Aufsichtsbehörde.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion