Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Chefs dürfen private Chats nicht heimlich mitlesen
In dem gestern verkündeten Urteil der Großen Kammer gibt der Straßburger Gerichtshof einem Kläger aus Rumänien Recht, der einen Verstoß gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention anmahnte. Sein darin geregeltes „Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, der Wohnung und der Korrespondenz“ sei verletzt worden.
In dem Fall hatte ein Angestellter eines privaten Unternehmens gegen seine Entlassung geklagt. Der Arbeitgeber hatte die elektronische Korrespondenz des Mannes überwacht und deren Inhalt mitgelesen. Das war ohne Vorwarnung aber nicht rechtens und die rumänischen Gerichte hätten die Menschenrechte des Klägers schützen müssen.
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Stattdessen hatte die rumänische Justiz der Firma bescheinigt, im Rahmen des nationalen Arbeitsrechts gehandelt zu haben. Doch das kassierten jetzt die 17 Richter des internationalen Gerichts, das auch für Deutschland als Mitglied des Europarats zuständig ist: Das Überwachen der Kommunikation von Mitarbeitern sei nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt.