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Aktualisiert am 17.03.2020 - 12:28 Uhrin FinanzberatungLesedauer: 2 Minuten

European Banking Authority So wollen die Regulierer die Banker-Gehälter begrenzen

Die European Banking Authority (EBA) hat neue Leitlinien zur Vergütung von Mitarbeitern in Finanzinstituten ausgegeben. Die Neuregelungen sollen bis Ende 2015 europaweit umgesetzt werden, schreibt die Börsen-Zeitung. Den deutschen Bankenmarkt dürften sie gehörig durcheinanderwirbeln:

Bisher fallen in Deutschland kleinere Kreditinstitute unter eine Ausnahmeregelung: Nur die größten Geldinstitute mit einer Bilanzsumme von über 15 Milliarden Euro sind dazu verpflichtet, „Risikoträger“ unter ihren Mitarbeitern zu identifizieren. „Risikoträger“ ist, wer das Risikoprofil der Bank maßgeblich beeinflusst. Für diese Mitarbeiter gelten besondere Vergütungsregeln. Risikoträger erhalten mindestens 40 Prozent ihrer variablen Vergütung über einen langen Zeitraum ausgezahlt, insgesamt über drei Jahre verteilt.

Diese Regelung soll Mitarbeiter großer Geldinstitute dazu zu animieren, sich auch auf langfristig mit dem Risikoprofil der Bank übereinstimmende Resultate zu konzentrieren. Dies gilt bislang nur für hohe Boni: Eine Bonus-Summe unter 50.000 Euro brauchte nicht zeitverzögert gezahlt zu werden.

Unverhältnismäßig für kleine Banken

Die neuen EBA-Leitlinien sehen vor, dass zukünftig nun alle Banken ihre Vergütung entsprechend anzupassen hätten. In erster Linie müsste sich die breite Masse der Genossenschaftsbanken und Sparkassen umstellen. Boni fallen hier erheblich schmaler aus.

Die Interessenvertretung der Banken Deutsche Kreditwirtschaft (DK) läuft Sturm: Man müsse einen unverhältnismäßig hohen personellen und materiellen Aufwand betreiben, um die Auflagen erfüllen, argumentiert sie in einer Stellungnahme an die EBA, die der Börsen-Zeitung vorliegt. Die DK fordert, die bisherige Ausnahmeregelung für kleine Institute beizubehalten. Sie würde es sehr begrüßen, „wenn die EBA auf die Unterschiede zwischen Investmentbanken, Retailbanken, Förderbanken sowie Nichtbankentöchtern, was ihr Risikoprofil und den Umfang ihrer Bonuszahlungen angeht, Rücksicht nähme“, heißt es in der Stellungnahme.

Prinzip der Proportionalität


Mit der derzeit gültigen Instituts-Vergütungsverordnung hat das Bundesfinanzministerium die EU-Eigenkapital-Richtlinie getreu dem Prinzip der Proportionalität umgesetzt. Dass diese Auslegung des Proportionalitäts-Prinzips die richtige sei, hat sich die DK in einem Gutachten von der Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer bestätigen lassen. Sollten die Leitlinien gemäß EBA umgesetzt werden, müsste das Bundesfinanzministerium ein weiteres Mal nachbessern.  

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