Ex-MEG-Mitarbeiter müssen 680.000 Euro zurückzahlen
Den Forderungen liegt eine Klausel in den Arbeitsverträgen der Mitarbeiter zugrunde. Denn nachdem das Finanzamt 2007 festgestellt hat, dass es sich bei den MEGlern um Scheinselbständige – also um Arbeitnehmer – handelt, musste der Ex-Meg-Chef Mehmet Göker die ausstehenden Lohnsteuern und Solidaritätszuschläge nachzahlen. Daraufhin verpflichtete Göker die Mitarbeiter vertraglich, das Geld zurückzuzahlen.
Da viele der Mitarbeiter die Steuern nicht zurückgezahlt hatten, will Westhelle das Geld nun eintreiben. Dabei kommen auf einige der Zahlungssäumige hohe Forderungen zu. So erklärte ein ehemaliger MEG-Vertriebler gegenüber der HNA, dass er nun „umgerechnet einen Kleinwagen“ bezahlen soll.
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