Suche Event Calendar Icon EVENTKALENDER Newsletter Icon Newsletter Icon Newsletter Abonnieren

Exklusiv für VDH-Partner Musterverträge schaffen Rechtssicherheit für Honorarberater

in FinanzberatungLesedauer: 2 Minuten
Rechtsanwalt Christian Waigel (l.) ist Partner der Kanzlei Waigel Rechtsanwälte. Dieter Rauch ist Geschäftsführer des VDH.
Rechtsanwalt Christian Waigel (l.) ist Partner der Kanzlei Waigel Rechtsanwälte. Dieter Rauch ist Geschäftsführer des VDH.
Zunehmende staatliche Regulierung, angebliche Anlegerschutzanwälte auf Mandantenjagd, eindeutige Skizzierung und Dokumentation der eigenen Dienstleistungen, Honorierung. Für Honorarberater entscheidet auch die Rechtssicherheit vertraglicher Vereinbarungen über Erfolg oder Misserfolg des eigenen Geschäftsmodells.

Darauf reagiert jetzt der Verbund Deutscher Honorarberater (VDH) und stellt seinen Partnern Musterverträge für die Beratung und Betreuung von Mandanten zur Verfügung. „Da wir sämtliche Kosten dafür übernehmen, haben unsere Partner einen großen Mehrwert“, sagt VDH-Geschäftsführer Dieter Rauch.

Der Verbund Deutscher Honorarberater investiert in den professionellen und qualitativ hochwertigen Service für seine angebundenen Honorarberater einen höheren fünfstelligen Betrag. „Da der finanzielle Aufwand für jeden Einzelnen extrem groß wäre, könnten sich viele Honorarberater individuelle Verträge nicht erstellen lassen, obwohl anwaltlich geprüfte Beratungs- und Betreuungsverträge zwingend nötig sind. Ohne unseren Service wäre die wirtschaftliche Existenz einiger unserer Partner akut gefährdet“, ist VDH-Chef Rauch überzeugt.

Rechtlich einwandfreie Verträge


Hintergrund: Für jeden Honorarberater sind, sofern er seine Arbeit ernst nimmt und auf ein zukunftsträchtiges Geschäftsmodell setzt, stichfeste sowie klar definierte und deshalb rechtlich einwandfreie Verträge zwingend nötig. Hier geht es etwa neben der Vergütung, also neben dem Honorar, auch um die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, somit des Honorarberaters und seines Mandanten.

„Zunehmend bedeutsam ist überdies, dass sämtliche datenschutzrechtlichen Themen aufgegriffen und ebenfalls eindeutig und transparent geklärt werden“, fügt Rauch hinzu. Es sei überlebensnotwendig, dass solche Musterverträge von Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht zumindest geprüft und gebilligt, besser: von A bis Z selbst verfasst würden.

Kooperation mit Kanzlei Waigel

Der VDH hat mit der Münchner Kanzlei Waigel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft eine der bekanntesten und renommiertesten Adressen beauftragt, sämtliche Musterveträge zu prüfen und den neuen gesetzlichen Gegebenheiten anzupassen. Christian Waigel ist in der Finanzbranche seit Jahren eine feste Größe, da er unter anderem viele Institute bei der Einführung der Mifid II berät.

„Der Verbund Deutscher Honorarberater stellte seinen Partnern Vertragsmuster für die Kundenbeziehung zur Verfügung. Diese Verträge haben wir einer Revision unterzogen und teilweise ergänzt sowie an neue gesetzliche Gegebenheiten angepasst. Sie entsprechen nun dem aktuellen Gesetzesstand“, erklärt Waigel.

Zur Verfügung stünden laut VDH ab sofort Musterverträge „für sämtliche Arbeits- und Geschäftsbereiche der Honorarberatung“ – von der Investment- über die Versicherungsberatung bis zur Darlehensvermittlung. Berücksichtigt wird dabei unter anderem, ob der Mandant Verbraucher oder Unternehmer ist, weil sich die Vertragsgestaltung teils deutlich voneinander unterscheidet.
Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Newsletter Titelbild
Ja, ich möchte den/die oben ausgewählten Newsletter mit Informationen über die Kapitalmärkte und die Finanzbranche, insbesondere die Fonds-, Versicherungs-und Immobilienindustrie abonnieren. Hinweise zu der von der Einwilligung mitumfassten Erfolgsmessung, dem Einsatz der Versanddienstleister June Online Marketing und Mailingwork, der Protokollierung der Anmeldung, der neben der E-Mail-Adresse weiter erhobenen Daten, der Weitergabe der Daten innerhalb der Verlagsgruppe und zu Ihren Widerrufsrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
+
Anmelden
Tipps der Redaktion