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in VersicherungenLesedauer: 2 Minuten

Experte über die Versicherungsvertriebsrichtlinie Diese Vorteile hat IDD für Makler

Am 23. Februar 2018 startet die Versicherungsvertriebs-Richtlinie IDD. Diese sieht unter anderem Änderungen bei der Vermögensschadenshaftpflicht-Versicherung (VSH), eine Weiterbildungspflicht und zusätzliche Produktinformationsblätter für den Kunden vor. Bei den meisten Maklern stoßen diese Anforderungen nicht gerade auf Gegenliebe, da sie mit Mehraufwand und höheren Kosten verbunden sind. 

Versicherungsexperte Peter Schmidt sieht das anders. Durch die IDD-Einführung werden alle zu „Versicherungsvertreibern“, erklärt der Unternehmensberater für Versicherer, Vertriebe und Makler in seiner Kolumne Assekuranz-Doc beim Versicherungsboten. Denn die IDD mache keine Unterschiede zwischen Maklern, Vermittlern von Ausschließlichkeitsorganisationen, Onlineplattformen, Versicherungsagenten, Mitarbeitern von „Allfinanzunternehmen“, Versicherungsunternehmen, Reisebüros, Autovermietungsfirmen und Direkt-Versicherern. 

Wettbewerbsvorteil durch Gleichstellung

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Diese gleichen Bedingungen für den gesamten Vermittlermarkt könnten für professionelle Versicherungsvermittler einen Wettbewerbsvorteil schaffen. „Besonders interessant dürfte sein, dass jetzt explizit auch die Versicherungsunternehmen selbst in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie aufgenommen werden“, erklärt Schmidt. 

Außerdem verlange die IDD, dass die Wünsche und Bedürfnisse der Kunden erfasst und objektive Informationen zum Produkt und dessen Auswahl dargestellt werden müssen, so der Unternehmensberater weiter. So müssen Berater unter anderem dokumentieren, warum ein bestimmtes Produkt den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden am besten entspricht. „Diese Formulierung stärkt die unabhängige Beratung der Kunden und dürfte bei manchem Finanzvertrieb –soweit man die Konsequenzen schon erfasst hat – das Geschäftsmodell tüchtig durchrütteln“.

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