Experte warnt vor regelmäßiger Ausschüttung der Bewertungsreserven
Am Dienstag berät der Vermittlungssauschuss darüber, ob und in welcher Höhe Verbraucher an den Bewertungsreserven der Versicherer beteiligt werden sollen. Eine Einigung ist unwahrscheinlich, heißt es aus Koalitionskreisen.
Helmut Gründl, geschäftsführender Direktor des International Center for Insurance Regulation im House of Finance der Goethe-Universität Frankfurt, warnt im Vorfeld der Sitzung vor einer Ausschüttung der Reserven. „Die Beteiligung der Versicherungskunden an den Bewertungsreserven festverzinslicher Wertpapiere ist das glatte Gegenteil von Verbraucherschutz“, schreibt Gründl in einer kurzen Stellungnahme.
Bewertungsreserven bei festverzinslichen Wertpapieren seien immer nur temporärer Natur. Sie würden am Ende der Anleihe-Laufzeit automatisch abgebaut, sodass alle Versicherungskunden daran über die normale Überschussbeteiligung partizipierten. Die aktuelle Regelung, bei der Versicherungskunden mit Ablauf ihrer Versicherung die Hälfte der Reserven bekommen, führt seiner Ansicht nach zur Bevorzugung von Kunden, deren Vertrag zufällig gerade ausläuft.
Eine Versicherung sei so konzipiert, dass durchaus auch einmal einer Generation Auszahlungen vorenthalten würden, damit sie einer anderen Generation zugutekämen, die etwa von einer lang andauernden Niedrigzinsphase betroffen sei. Gründl empfiehlt daher, Lebensversicherungskunden nur an solchen Bewertungsreserven zu beteiligen, die nicht für den Risikoausgleich benötigt werden.
Helmut Gründl, geschäftsführender Direktor des International Center for Insurance Regulation im House of Finance der Goethe-Universität Frankfurt, warnt im Vorfeld der Sitzung vor einer Ausschüttung der Reserven. „Die Beteiligung der Versicherungskunden an den Bewertungsreserven festverzinslicher Wertpapiere ist das glatte Gegenteil von Verbraucherschutz“, schreibt Gründl in einer kurzen Stellungnahme.
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Eine Versicherung sei so konzipiert, dass durchaus auch einmal einer Generation Auszahlungen vorenthalten würden, damit sie einer anderen Generation zugutekämen, die etwa von einer lang andauernden Niedrigzinsphase betroffen sei. Gründl empfiehlt daher, Lebensversicherungskunden nur an solchen Bewertungsreserven zu beteiligen, die nicht für den Risikoausgleich benötigt werden.