Die Dialog Versicherung fristet bei mir eher ein Nischendasein. Zum einen hatten schlichtweg andere Versicherer im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung bisher die Nase vorn, zum anderen gefällt mir persönlich die Verbindung zur Generali als deren Maklerversicherer nicht so. Den zweiten Punkt kann man nicht wirklich ändern, am ersten wurde aber mit dem Oktober-Update gearbeitet. Man merkt, dass der Anbieter die Lücke zur Marktspitze schließen möchte

Flexiblere Beitragsdynamik

Eine wichtige Änderung ist, dass die Beitragsdynamik jetzt unbegrenzt widerrufen werden kann. Das sorgt für mehr Flexibilität beim Kunden. Diese sollten aber, wie auch Vermittler, darauf achten, da eine Wiederaufnahme nach einer oftmaligen Ablehnung eine Prüfung der finanziellen Angemessenheit zur Folge hat. So könnten aus bisherigen fünf Prozent Beitragsdynamik im schlimmsten Fall nur noch drei Prozent werden. Im Sinne des Versichertenkollektivs ist die Anpassung aber nachvollziehbar. 

Weiterhin aber bleibt ein kleines Manko bestehen: Beim Erreichen von 7.500 Euro BU-Rente erlischt die Beitragsdynamik. Dieser Wert wird langfristig durch Inflation und den damit verbundenen Kaufkraftverlust gar nicht mehr so groß sein, wie er heute klingt.

Schwächen bei der Nachversicherung beseitigt

Einer meiner größten Kritikpunkte bei der BU der Münchener war bisher die Nachversicherungsgarantie. Sie war nicht schlecht, genügte aber nicht, um mit der Spitzenklasse mitzuhalten. Bisherige Kritikpunkte waren die maximale Erhöhung von 3500 Euro über die Laufzeit und dass bisher maximal die doppelte BU-Rente erhöht werden konnte. Begann ein Schüler, Azubi oder Student mit beispielsweise 1.000 Euro, konnte in der Regel nur auf eine Höchstgrenze von 2.000 Euro erhöht werden. Deshalb sah ich die Dialog als Versicherer für junge Personen sogar als gefährlich an.

Doch beides ist nun Geschichte: Zum einen wurde die Nachversicherung bei den üblichen Gründen auf 4.000 Euro erhöht, zum andere wurde diese unsägliche Klausel der maximal doppelten Erhöhung gestrichen. Jetzt kann um insgesamt 3.000 Euro erhöht werden. Da die Beitragsdynamik angerechnet wird, dürfte auch eine junge Person mit einer zu Beginn niedrigen BU-Rente nicht darunter leiden. 

Zudem kann in den ersten fünf Jahren öfter ohne vorliegendes Ereignis erhöht werden (maximal 1.000 Euro) und der Erhalt einer Prokura ist jetzt ein zusätzlicher Grund für eine Erhöhung. 

Einführung der Karrieregarantie

Bei vielen BU-Versicherern hat mittlerweile die Karrieregarantie Einzug gehalten, die eine Erhöhungsmöglichkeit bei steigendem Gehalt vorsieht. Insbesondere, wenn Versicherte berufliche Ambitionen haben, kann diese Option sehr hilfreich sein. Folgende Eckdaten hat dieses neu eingeführte Feature bei der Dialog:

  • Möglich für alle Berufe bis 6.000 Euro
  • Kammerberufe wie Rechtsanwälte, Ärzte oder Steuerberater können sogar bis 7.500 Euro erhöhen
  • Angestellte in einem befristeten Arbeitsverhältnis können die Option ebenso nutzen
  • Das jährliche Bruttogehalt muss um mindestens fünf Prozent steigen
  • Für Selbstständige gibt es eine sehr gute Regelung als Voraussetzung: Steigerung des Gewinns in zwei aufeinanderfolgenden Jahren um ebenso mindestens fünf Prozent

Die Ausgestaltung der Karrieregarantie ist sehr kundenfreundlich gelöst, mitunter die beste Lösung am Markt. Ebenso nahm man den Trend der Baloise sowie Barmenia Gothaer auf, dass Kammerberufe sogar bis 7.500 Euro erhöhen können. Die Dialog hat sich offenbar inspirieren lassen und mit einer sehr kundenfreundlichen Regelung für Selbstständige einen Mehrwert geschaffen. 

Verbesserung bei Verlängerung des BU-Vertrages

Man muss kein Prophet sein, dass das gesetzliche Renteneintrittsalter von 67 Jahren langfristig nicht haltbar sein dürfte. Moderne Tarife bieten hier den Vorteil, dass man automatisch auch seinen BU-Vertrag verlängern kann, denn dieser endet bisher mit 67 Jahren. Marktüblich musste diese Möglichkeit aber bis zum 50. Lebensjahr gezogen werden.

Die Dialog hat hier eine sehr kundenfreundliche Regelung getroffen und lässt eine Verlängerung bei Erhöhung der Altersgrenze bis fünf Jahre vor Vertragsende zu. Dies gilt übrigens auch für Personen, welche über das berufsständische Versorgungswerk abgesichert werden. 

Weitere kleine Optimierungen:

Neben den größeren Punkten gibt es auch einige kosmetische Veränderungen:

  • Wurde eine Karenzzeit im Tarif ausgewählt, entfällt künftig im Leistungsfall die Pflicht der Beitragszahlung
  • Der Ratenzuschlag bei unterjähriger Zahlweise wurde abgeschafft
  • Die Reha-Hilfe wurde von 2.000 auf 6.000 Euro angehoben
  • Klarstellung bei der Arztanordnungsklausel: Die versicherte Person ist nicht verpflichtet, Diäten oder einen Suchtentzug vorzunehmen, auch wenn diese vom Arzt als sinnvoll angesehen werden
  • Verbessertes Anerkenntnis bei einer vorliegenden gesetzlichen Erwerbsminderung oder der 100-prozentugen Anerkennung des Leistungsfalls von einem berufsständischen Versorgungswerk

Mein Fazit

Die Dialog hat in Ihrer BU-Versicherung einige große Schwachpunkte durch das Update beseitigt und dürfte nun auch für Akademiker attraktiver sein. Da jeder Tarif auch automatisch eine Dienstunfähigkeitsklausel beherbergt, ergibt sich für junge Personen eine große Flexibilität. Die Obergrenze der Beitragsdynamik sollte aber überdacht werden. 

Grundsätzlich hat die Dialog Ihre Hausaufgaben gemacht. Für mich persönlich wird sie aber nicht in die engere Wahl kommen, da uns weiterhin das Konstrukt mit der Generali nicht wirklich gefällt und es am Markt einfach zu viele gute BU-Anbieter gibt. Sollte es aber für einen Kollegen genau die passende Lösung sein (zum Beispiel nach einer anonymen Risikovoranfrage), so spricht mittlerweile nichts gegen den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung  bei diesem Anbieter.