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„Beerdigung der Riester-Rente“ DAV und GDV zur Absenkung des Höchstrechnungszinses

Guido Bader, Vorstandsmitglied der Stuttgarter Lebensversicherung und seit 2019 Vorstandsvorsitzender der DAV
Guido Bader, Vorstandsmitglied der Stuttgarter Lebensversicherung und seit 2019 Vorstandsvorsitzender der DAV: Die Bundesregierung sollte „mit einem geringfügigen gesetzgeberischen Eingriff“ das Garantieniveau bei den staatlich geförderten Vorsorgeprodukten senken. | Foto: DAV

Ende März gab das Bundesfinanzministeriums (BMF) bekannt, ab Januar 2022 den Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung von 0,9  auf 0,25 Prozent zu senken (DAS INVESTMENT berichtete). Nun wurde diese Entscheidung im Bundesgesetzesblatt verankert.

GDV: Teilreform noch in dieser Legislaturperiode

In isolierter Betrachtung sei dieser Schritt nachvollziehbar, erklärt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Der Gesetzgeber müsse aber nun auch den gesetzlichen Rahmen ändern. Denn viele Riester-Anbieter würden sich ab 2022 vom Markt zurückziehen, weil sie dann den vom Gesetzgeber verlangten 100-Prozent-Beitragserhalt unter dem neuen Höchstrechnungszins nicht mehr garantieren könnten. „Das führt zu einer Defacto-Beerdigung der Riester-Rente“, so Asmussen.

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Eigentlich wollte die Bundesregierung die Riester-Rente noch Anfang dieses Jahres reformieren. Da die versprochene Riester-Reform ausgeblieben ist, fordert Asmussen zumindest eine Teilreform, mit der die 100-prozentigen Beitragsgarantien abgesenkt werden. Dies müsse noch in dieser Legislaturperiode erfolgen, ist der GDV-Chef überzeugt.

DAV: BZML in Gefahr

Guido Bader sieht das ähnlich. Die politischen Entscheidungsträger sollten noch in den kommenden Wochen „mit einem geringfügigen gesetzgeberischen Eingriff“ das Garantieniveau bei den staatlich geförderten Vorsorgeprodukten senken, fordert der scheidende Vorstandsvorsitzende der Deutsche Aktuarvereinigung (DAV). Nur so hätte die nächste Bundesregierung überhaupt noch die Möglichkeit, ausführlich über die Zukunft der Riester-Rente und der Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu diskutieren.

„Ohne eine Abkehr von der 100-prozentigen Beitragsgarantie heute gibt es morgen am Markt vermutlich keine Riester-Rente und Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) mehr“, erklärt Bader.

Dies sei besonders kritisch, da die Bundesregierung die bAV stärken wolle, um die größer werdenden Lücken in der gesetzlichen Rentenversicherung zu schließen. „Dieses wichtige sozialpolitische Ziel wird konterkariert, wenn am vollständigen Beitragserhalt festgehalten wird und die Mindestleistung nicht herabgesetzt wird“, so Bader.

Zudem sei die BZML in vielen Tarifverträgen und Gruppenverträgen fest verankert, sodass die politisch erzwungene Schließung dieser Form der bAV gravierende Nachteile gerade für die jungen Arbeitnehmer hätte. Denn die Arbeitgeber müssten dann neue Versorgungswerke aufbauen, was zusätzliche Kosten verursachen und damit zu Lasten der Versicherten gehen würde.

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