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Aktualisiert am 30.01.2020 - 09:52 Uhrin FinanzberatungLesedauer: 5 Minuten

Expertenbeitrag: Wie die Honorarberatung gesetzlich verankert werden sollte

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Die tatsächliche Risikobeschreibung in Szenarien und die Auskünfte über die Realisierung von Zertifikaten oder Aktienanleihen an der Börse sind heute auch noch mehr als dürftig. Die ganzen Enthaftungsprotokolle können auf zwei Seiten zusammengeschrieben werden und endlich die Transparenz bringen, die der Kunde braucht. Vielleicht ist ein Bausparvertrag auch deshalb so altmodisch, weil er komplett transparent ist.

3. Neue Anforderungen an die Beratung

Ob es sich um eine Baufinanzierung, ein Produkt des Kapitalmarktes oder des grauen Kapitalmarktes handelt: Ein Beratungsprotokoll ist stets erforderlich. Ferner sind die Enthaftungsprospekte zu entrümpeln, was ohne weiteres möglich ist; gleichzeitig kann die tatsächliche Information gesteigert werden.

Auch die Beratungsprozesse dürften demnächst strukturierter ablaufen, weil in der Vergangenheit dabei zu viele Unterlassungen passierten. Die Gefahr besteht dabei, dass der Kunde Inhalte unterschreibt, die er gar nicht verstanden hat.

Nach Auffassung des Verfassers kann auch der Anleger nicht gänzlich aus der Verantwortung genommen werden nach dem Motto: Wenn die Anlage gut läuft, profitiert der Kunde, wenn sie schlecht läuft, ist der Berater/Vermittler dafür haftbar. 

Es ist sehr schwierig für den Gesetzgeber, den Spagat zwischen Eigenverantwortung des Kunden und sachgerechter Informationspolitik des Beraters und Produktanbieters zu lösen. Der Finanzberater auf Honorarbasis muss selbst ein transparentes Honorarsystem entwickeln und vorlegen, damit der Kunde auch den  Leistungskatalog erkennen und die auf ihn zukommenden Kosten beurteilen kann.

Hier müssen die Finanzdienstleistungsverbände schnell zu eigenen Vorschlägen kommen, bevor der Gesetzgeber Vorgaben schafft. Ob die Verbände zu einer einheitlichen Vorgehensweise angesichts gepflegter Antipathien untereinander dazu in der Lage sind, erscheint zweifelhaft. 

4. Aufgaben der Finanzaufsicht Bafin

Die Prospektprüfung des grauen Kapitalmarkts hat die Bafin bisher nur formal abgenickt. Eine inhaltliche Prüfung fand nicht statt. Die anstehenden Prozesse um insolvente geschlossene Immobilienfonds beweisen das leider drastisch. Bei Zertifikaten aus diesem Jahr kann man eine inhaltliche Prüfung der Bafin auch nicht erkennen - sie ist bisher auch nicht Aufgabe der Bafin. Ob sie das künftig besser schaffen wird, wagt der Autor mehr als zu bezweifeln.

Da helfen nur transparente und kurze Prospekte und Beratungsprotokolle. Auch von einer kollektiven Verbraucherschutz-Bürokratie bei der Bafin hält der Autor wenig, sie läuft schon jetzt besser bei der Stiftung Warentest.

Fazit: Die Absicht des BMELV, neben der Finanzberatung auf Provisionsbasis auch diejenige auf Honorarbasis gesetzlich zu verankern, ist nur zu begrüßen und zu unterstützen. Wenn beide Wege gleichberechtigt auf dem Markt konkurrieren, kann der Kunde respektive der Verbraucher selbst entscheiden.

Dazu sollten aber auch beide Beratungswege verpflichtet werden, alle Kosten und Gebühren zeitpunktgerecht zu nennen, die mit der Beratung und der Produktauswahl zusammen hängen. Finanzdienstleistungen sind nicht kostenlos zu haben, auch dieses Stück wirtschaftlicher Kultur sollte in einer sozialen Marktwirtschaft selbstverständlich sein.

Zum Autor: Heinrich Bockholt ist Vorsitzender des Bundesverbandes Finanz-Planer (BFP) Oldenburg und ein langjähriger Verfechter der Honorarberatung. Er bekleidet einen Lehrstuhl an der Fachhochschule Koblenz für Finanzierung und Investition/Finanzierungs- und Investitionscontrolling und ist seit 2007 Leiter des Instituts für Finanzwirtschaft.

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