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Expertin von Robeco Corona-Krise stellt Menschenrechte auf den Prüfstand

Corona-Warn-App von der Deutschen Telekom und SAP: Laut Robeco werden solche Anwendungen nur erfolgreich sein, wenn digitale Rechte geschützt werden.
Corona-Warn-App von der Deutschen Telekom und SAP: Laut Robeco werden solche Anwendungen nur erfolgreich sein, wenn digitale Rechte geschützt werden. | Foto: imago images / Future Image
Masja Zandbergen, Leiterin für Nachhaltigkeitsintegration bei Robeco

Die weltweite Datenmenge wird 2020 auf rund 40 Billionen Gigabyte steigen. Das sind mehr als 5.000 Gigabyte für jeden Bewohner dieses Planeten und entspricht der fünffachen Kapazität eines durchschnittlichen PCs – und viele dieser Daten sind persönlicher Natur.

Wie bei allen sich rasch entwickelnden Trends bringt das Fehlen eines soliden Regulierungsrahmens neue Chancen und Risiken mit sich. Der Datenschutz stellt für Internet- und Telekommunikationsunternehmen ein wesentliches Geschäftsrisiko dar. Die Geschäftsmodelle einiger Unternehmen basieren vollständig darauf, Daten über Verbraucher zu sammeln, zu nutzen oder zu verkaufen. Cybersicherheit und die mit Künstlicher Intelligenz (KI) verbundenen gesellschaftlichen Risiken sind deshalb Punkte, die wir in den Fokus stellen, wenn es um digitale Menschenrechte geht.

Starke digitale Rechte tragen zum öffentlichen Gesundheitsschutz bei

In der Corona-Krise – wie bei vielen anderen grundlegenden ESG-Themen – werden digitale Menschenrechte auf den Prüfstand gestellt. Einerseits können Apps, mit denen infizierte Personen aufgespürt werden können, Leben retten und zur Lockerung von Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beitragen und somit der Wirtschaft helfen. Andererseits wird durch den Einsatz solcher Apps die Privatsphäre gefährdet, wenn man dabei nicht sorgfältig vorgeht.

Manche sind vielleicht der Auffassung, dass die Privatsphäre für diesen Zweck geopfert werden sollte. Access Now, eine führende gemeinnützige Organisation auf diesem Gebiet, vertritt allerdings die Ansicht, dass starke digitale Rechte in der Tat zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit beitragen können.

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Wir teilen diese Ansicht uneingeschränkt. Wenn digitale Rechte nicht in angemessener Weise geschützt werden, dürften die Menschen Apps zum Aufspüren von Infizierten nicht freiwillig benutzen. In diesem Fall würden die Apps nur dann zum Erfolg führen, wenn ihre Nutzung verpflichtend vorgeschrieben wird. In vielen Ländern wird man das nicht akzeptieren, und die Regierungen dieser Staaten wären somit nicht in der Lage, digitale Gesundheits-Tools erfolgreich einzusetzen.

Gesundheitsdaten sind hochsensibel

Es gibt aber auch andere, weniger offensichtliche Probleme. Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten Daten, die es gibt. Ihr Schutz ist von größter Wichtigkeit. Die Auswertung von Gesundheitsdaten durch die Behörden kann erforderlich sein, um auf den massiven Ausbruch einer Infektionskrankheit zu reagieren. Ein schlechter Umgang mit diesen Informationen kann jedoch zu Misstrauen führen. Die Folge wäre, dass von digitalen Gesundheits-Tools weniger Gebrauch gemacht wird.

Ein weiteres wichtiges Thema ist digitale Überwachung. Manche Regierungen nutzen die Krise möglicherweise, um in großem Umfang Überwachungstools zu installieren, was als kontrovers angesehen werden könnte. Zum Beispiel spielt die Gesichtserkennung bei der Überwachung und Kontrolle der Bewegungen von Personen in der Corona-Krise bereits eine große Rolle. China macht hiervon Gebrauch, um Infizierte aufzuspüren und Personen zu identifizieren, die keine Masken tragen.

In Moskau nutzen die Behörden Berichten zufolge Überwachungskameras und Systeme zur Gesichtserkennung und Standortbestimmung, um Quarantäne-Vorschriften durchzusetzen und Infizierte und deren Familienangehörige aufzuspüren. Auch wenn uns bewusst ist, dass Individualismus in westlichen Ländern einen höheren Stellenwert hat als anderswo, bringen diese Praktiken unserer Meinung nach die Gefahr einer ernstlichen Verletzung des grundlegenden Menschenrechts auf Privatsphäre mit sich – ohne klaren gesellschaftlichen Nutzen.

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