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Fachanwältin Iris Riffelt Burnout: So bewältigen Sie die Krise

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Häufige arbeitsrechtliche Probleme

Möglicherweise werden Sie aufgefordert, Ihr Firmenfahrzeug abzugeben. In vielen Fahrzeugüberlassungsverträge ist geregelt, dass Sie nach längerer Krankheit das Fahrzeug zurückgeben müssen. Es kommt auf die Formulierung an, ob und inwieweit diese Vereinbarung wirksam ist. All dies sind große Hürden, die dem Erkrankten bei der Genesung in den Weg gestellt werden und die zunächst unüberwindbar erscheinen. Scheuen Sie sich nicht, Rechtsrat einzuholen.

Leider zeigt die Erfahrung, dass auch die Krankenkassen zunehmend Druck auf die Erkrankten ausüben. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse können Sie zum medizinischen Dienst bestellen. Das dürfen Sie nicht ignorieren. Andernfalls kann der Arbeitgeber die Entgeltzahlung einstellen, Sie abmahnen und Ihnen unter Umständen auch kündigen. Die Krankenkasse kann die Zahlung des Krankengeldes einstellen.

Hier ist es wichtig, vorbereitet zu sein und richtig zu reagieren. Oftmals entscheidet der medizinische Dienst auch lediglich aufgrund der Aktenlage und hat Sie nicht persönlich gesehen. Ihr Arzt kann Ihnen dabei helfen, einen Widerspruch gegen solch einen Bescheid einzulegen. Scheuen Sie sich nicht, auch hier Rechtsrat einzuholen.

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Letztendlich ist jedoch das größte Problem jedes Betroffenen die finanzielle Situation. Hier kann ich Entwarnung geben. Sie sind abgesichert, nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber erhalten Sie Krankengeld der Krankenkasse. Der Zeitraum, in dem Sie gesund werden können, beträgt daher höchstens eineinhalb Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit werden Sie Arbeitslosengeld erhalten. Sie haben dann jedoch noch immer ein bestehendes Arbeitsverhältnis, in das Sie jederzeit zurückkehren können.

Auch die Urlaubsansprüche gehen während der Krankheit nicht verloren, sondern erst 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Urlaubsjahres. In vielen Fällen besteht auch die Möglichkeit, mit den Urlaubsansprüchen und den Krankheitsdiagnosen zu jonglieren. Auf eigene Faust sollten Sie nichts unternehmen, egal ob Sie angestellt, verbeamtet, privat rechtschutzversichert oder selbstständig sind. Suchen Sie sich professionelle Rechtshilfe, damit Sie in dieser entscheidenden Situation keine Fehler machen. Und vor allen Dingen, damit Sie die Angst und Unsicherheit ablegen können und sich ganz auf Ihren Genesungsprozess konzentrieren können.

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