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BFH verhandelt Fällt die Doppelbesteuerung der Renten?

Bundesfinanzhof in München
Bundesfinanzhof in München: Das höchste deutsche Finanzgericht verhandelt am Mittwoch über zwei Klagen zur Dopplebesteuerung der Renten, die weitreichende Folgen für viele Senioren haben könnten. | Foto: BFH

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München verhandelt am heutigen Mittwoch über zwei Klagen, die weitreichende Folgen für zehntausende Rentner haben könnten. In den beiden Verfahren mit den Aktenzeichen X R 20/19 und X R 33/19 geht es um die Doppelbesteuerung der Rente.

Der Hintergrund: Bis zum Jahr 2005 zahlten Arbeitnehmer den vollen Steuersatz auf ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Im Gegenzug sollten ihre Rentenzahlungen später steuerfrei sein. Mit dem sogenannten Alterseinkünftegesetz änderte sich das ab 2005 schrittweise. Seitdem steigt der Anteil der Rente, der besteuert wird, kontinuierlich an. 2040 liegt er dann bei 100 Prozent. Gleichzeitig werden die Rentenbeiträge schrittweise steuerfrei gestellt. Doch das passiert nicht in gleichem Maße, so dass ein Teil der Rente zweimal besteuert wird.

142.000 Einsprüche bei Finanzämtern

Viele Rentner wollen das nicht klaglos hinnehmen. Bei den Finanzämtern seien bereits rund 142.000 Einsprüche von Senioren gegen ihre Steuerbescheide eingegangen, teilte die Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion mit. Einige Rentner gingen noch weiter und reichten Klagen ein.

Zwei solche Klagen landeten nun beim BFH. In einem Fall klagt ein Zahnarzt, der eine Rente aus der Deutschen Rentenversicherung, dem berufsständischen Versorgungswerk sowie private Renten bezieht (Aktenzeichen: X R 20/19). In seinem Fall hat die Vorinstanz – das Hessische Finanzgericht – bereits 2018 eine Doppelbesteuerung festgestellt, diese aber als geringfügig abgetan. Nun soll hier der BFH eine Einzelfallentscheidung treffen.

Der zweite Kläger, ein Steuerberater, moniert, dass er während des Erwerbslebens Beiträge zur Altersvorsorge aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt hat, seine Rente bei der Auszahlung aber erneut besteuert wird (Aktenzeichen: X R 33/19). Hier geht es darum, wie die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“ berechnet wird. „Das Bundesfinanzministerium legt nämlich einen anderen Maßstab an als Steuerexperten: Es rechnet diverse Steuerfrei- und Pauschbeträge zu Ungunsten der Senioren an“, kommentiert Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler.

Das Bundesfinanzministerium sei den Verfahren beigetreten, so der Steuerzahlerbund. Ein Urteil erwarten die Experten bis spätestens Ende Mai.

„Die Gerichtsentscheidung ist für viele Senioren von erheblicher Bedeutung“, kommentiert Holznagel. Sollte der BFH die Doppelbesteuerung nicht kippen, könnten noch viele Rentnerjahrgänge betroffen sein. Denn laut einer Formel, die der Finanzmathematiker Klaus Schindler entwickelt hat, endet die Doppelbesteuerung erst im Jahr 2070.

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