Falk-Fonds: Rückforderung der Ausschüttung
Die betroffenen 800 Anleger müssen jetzt damit rechnen, dass Insolvenzverwalter Josef Nachmann die bereits gezahlten Ausschüttungen in Höhe von insgesamt 10 Millionen Euro zurückfordert. Gleiches versucht er bereits bei den insolventen Fonds 68 und 71 gerichtlich durchzusetzen. Nachmann beruft sich dabei auf die Vorschrift des Paragrafen 172, Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs: Danach lebt die Haftung eines Kommanditisten wieder auf, wenn seine Einlage zu rückgezahlt wird. Und Ausschüttungen, denen kein entsprechender Gewinn der Fondsgesellschaft gegenübersteht, stellen rechtlich Kapitalrückzahlungen dar. Fraglich ist jedoch, ob die Anleger dem Zahlungsanspruch eigene Ansprüche entgegenstellen können, etwa Schadensersatz. In der ersten Instanz war der Insolvenzverwalter bisher oft erfolgreich, obergerichtliche Entscheidungen stehen noch aus. Allerdings bleiben den geschädigten Anlegern die Ansprüche gegen die beteiligten Partner erhalten, sie sollten sich daher bald von einem kapitalanlageerfahrenen Anwalt beraten lassen. Der Hamburger Rechtsanwalt Herbert Friedrich bespricht exklusiv für DAS INVESTMENT aktuelle Urteile. Der erfahrene Analyst hat viele Jahre Produkte für das Rating-Unternehmen G.U.B. geprüft und als Berater zahlreiche Modelle konzipiert. Er vertritt Anleger sowie Berater und ist Vorstandsmitglied im Rechtsforum Finanzdienstleis tung e. V. Fragen beantwortet Friedrich unter Telefon 0 40/7 21 24 88.