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Falle Deckungslücke: BAV kann Unternehmensverkauf gefährden

Paulgerd Kolvenbach
Paulgerd Kolvenbach
Pensionsverpflichtungen in beträchtlicher Höhe können Einfluss auf den Kaufpreis haben und den Deal unter Umständen komplett verhindern. „Wir machen oft die Erfahrung, dass eine nicht ausreichend kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung für den Unternehmer die Übergabe von mittelständischen Unternehmen an einen Nachfolger erheblich stören kann", sagt Paulgerd Kolvenbach, Geschäftsführer der auf betriebliche Altersversorgung spezialisierten Unternehmensberatung Longial in Düsseldorf.

Sowohl für die Ermittlung eines realistischen Unternehmenswerts als auch für die künftige Unternehmensfinanzierung sei es besonders wichtig zu erfahren, welche aktuellen und künftigen Verpflichtungen aus der bAV auf den Unternehmensnachfolger zukommen – und zwar möglichst früh. Kolvenbach: „Wenn Deckungslücken erst zum Zeitpunkt der Nachfolgeregelung erkannt werden, ist es oft zu spät, um noch vernünftig zu reagieren. Deshalb ist eine frühzeitige und sorgfältige Analyse der betrieblichen Altersversorgung durch Spezialisten zwingend notwendig."

Sind die Deckungslücken erkannt, lassen sie sich schließen. Eine Möglichkeit ist die – gegebenenfalls auch nachträgliche – Erhöhung der Deckungsmittel, zum Beispiel über eine Rückdeckungsversicherung. Pensionszusagen können auch mit Kapitalanlageprodukten abgesichert werden. Ist damit zu rechnen, dass ein späterer Nachfolger Pensionsverpflichtungen gar nicht übernehmen will, können sie in ein externes Versorgungswerk, einen Pensionsfonds oder eine Unterstützungskasse ausgelagert werden.

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