Entwurf zur Nachhaltigkeit Fallstricke bei EU-Standards für grüne Anleihen
Im Sommer veröffentlichte die Europäische Union (EU) einen Verordnungsentwurf zum EU Green Bond Standard (EuGBS). Ziel der Verordnung ist es EU-Standards für grüne Anleihen zu schaffen.
Das German Banking Industry Committee (GBIC) hat sich nun zu dem Entwurf des EU Green Bond Standard (EuGBS) geäußert. Der Entwurf stößt bei den Komiteemitgliedern auf Zuspruch. Trotzdem sind, laut der Mitglieder, noch einige Änderungen nötig, damit sich die Theorie in die Praxis umsetzen lässt.
Der GBIC sieht Schwierigkeiten bei Artikel 7. Der Artikel sieht vor, Anleiheerlöse innerhalb von fünf Jahren nach den neuen technischen Prüfkriterien (technical screening criteria, TSC) umzuschichten. Die durch die EU-Kommission definierten TSC-Prüfkriterien umfassen Umweltziele, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel.
1.200% Rendite in 20 Jahren?
Der GBIC sieht durch Artikel 7 nun die Besitzstandwahrung in Gefahr. Unter Besitzstandswahrung versteht man Regelungen, wonach vertragliche Zusagen unverändert bestehen bleiben, sofern sie bereits vor einer verschärfenden gesetzlichen oder vertraglichen Neuregelung bestanden haben.
Der GBIC meint, dass sich die Verordnung negativ auf die Emittenten, den Preis europäischer grüner Anleihen sowie die Investoren auswirken könnte. Kurz gesagt: Projekte, die vor der Änderung für eine Vergabe geeignet waren, müssten refinanziert werden, der Emittent müsste neue "grüne" Verwendungszwecke für die Erlöse finden oder, im schlimmsten Fall, müssten die Anleiheerlöse zurückgezahlt werden. Dies würde zu ernsthaften Schwierigkeiten bei der langfristigen Finanzierung führen.