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Falschberatung Sparkassen zu Schadensersatz verurteilt

„Erfreuliche Nachrichten gab es für zwei Mandanten, welche geschlossene Fonds auf Empfehlung der Kreisparkasse Nordhausen sowie der Sparkasse Neumarkt-Parsberg erworben hatten“, berichtet Dr. Thomas Meschedemzs. Der Rechtsanwalt aus der Düsseldorfer Kanzlei MZS hatte die Institute wegen fehlerhafter Anlageberatung verklagt.

Schadensersatz von rund 67.000 Euro muss die Kreisparkasse Nordhausen einem MZS-Mandanten nun aufgrund eines am 27.10.2015 verkündeten Urteils des Landgerichts Mühlhausen (Aktenzeichen: 6 O 22/13) leisten. Der Kunde hatte in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XVII und den Lebensversicherungsfonds HSC Optivita VII investiert.

Ähnlich argumentierten die Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth: Die Sparkasse Neumarkt-Parsberg muss rund 113.000 Euro (Urteil vom 27.10.2015, Aktenzeichen: 6 0 9283/14) zahlen. In diesem Fall ging es um Beteiligungen an den Schiffsfonds FHH Nr. 36 MS ARICA - MS MONZA und dem MPC Sachwert Rendite-Fonds Opportunity Amerika 2.

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