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Falschberatung, Vertragsbruch, Schneckentempo Darüber beschwerten sich Verbraucher 2019 bei der Bafin

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Eine ganze Reihe von Beschwerden betrafen nach Auskunft der Bafin außerdem Wertpapier- und Depotüberträge. Der Vorwurf: Banken benötigen sehr lange, um die in einem Depot verwahrten Wertpapiere an ein anderes Institut zu übertragen. Die Bafin erläutert: Die in einem Depot enthaltenen Papiere befinden sich mitunter an unterschiedlichen Lagerstellen. Das kann der Fall sein, wenn sowohl inländische als auch ausländische Titel im Depot enthalten sind. Die Übertragung kann dann mehrere Wochen dauern. Das wiederum, räumt die Bafin ein, ist aus Kundensicht problematisch. Denn Anleger haben auf im Transfer befindliche Papieren keinen Zugriff und können mithin auch keine Gewinne mitnehmen oder auf Kursstürze reagieren.

Die Aufsichtsbehörde weist darauf hin, dass Banken laut Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) das Depotgeschäft „ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse“ der Kunden erbringen sollen. Sie müssen außerdem für „Kontinuität und Regelmäßigkeit“ bei              Wertpapierdienstleistungen sorgen. „Darüber hinaus steht dem Kunden noch ein zivilrechtlich geregelter Herausgabeanspruch hinsichtlich der vom Institut verwahrten Wertpapieren zu.“ Die Bafin hat eine Stellungnahme bei einem betroffenen Institut angefordert und verspricht, das Problem weiterzuverfolgen.

Auffällig viele Beschwerden, die 2019 die Bafin erreichten, bezogen sich übrigens auf Banken und hier insbesondere auf die europäische Zahlungsdiensterichtlinie PSD2. Mitte September wurde das von ihr verlangte Zwei-Faktor-Authentifizierung für alle Banken und Sparkassen verpflichtend. Viele institutseigene Callcenter seien mit der Kundenunterstützung überlastet gewesen, resümieren die Finanzaufseher. Insgesamt seien daher die bankbezogenen Beschwerden 2019 gegenüber dem Vorjahr um 50 Prozent angestiegen: 8.525 Eingaben gingen zu Banken ein, 7.851  zu Versicherungen und 911 zu Wertpapierdienstleistern.

Verbraucher sollten sich mit Beschwerden grundsätzlich zunächst an das betroffene Unternehmen wenden, erinnert man bei der Bafin. Erst wenn es dort zu keiner Klärung komme, sei eine Eingabe bei der Finanzaufsicht angezeigt. Auch sei die Behörde lediglich für solche Verbraucherbeschwerden zuständig, die von ihr beaufsichtigte Institute beträfen. Gesetzliche Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherungen sowie Fondsvermittler mit Gewerbeordnungslizenz gehörten nicht dazu.

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