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Alterssicherungsbericht 2020 Fast jeder 2. Selbstständige mit weniger als 1.200 Euro Rente

Älteres Ehepaar
Älteres Ehepaar: Im Schnitt kommen Rentnerpaare auf ein durchschnittliches monatliches Einkommen von 2.907 Euro. | Foto: Pexels

Die monatlichen Haushaltsnettoeinkommen aller Ehepaare und Alleinstehenden ab 65 Jahren sind von 2015 bis 2019 um 14 Prozent gestiegen. Das geht aus dem Alterssicherungsbericht 2020 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hervor. Im Schnitt kommen Seniorenhaushalte auf ein Nettoeinkommen von 2.207 Euro.

„Da die Preise für die Lebenshaltung im gleichen Zeitraum nur um 5,3 Prozent gestiegen sind, zeigt sich hier ein deutlicher realer Einkommenszuwachs, der in etwa dem Einkommenszuwachs in der Gesamtbevölkerung entspricht“, so der Bericht.

Ehepaare bekommen im Schnitt 2.907 Euro

Das trifft jedoch nicht auf alle Bevölkerungsgruppen zu. So liegt das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen von älteren Ehepaaren laut BMAS bei monatlich 2.907 Euro, das von alleinstehenden Männern bei 1.816 Euro. Alleinstehende Frauen haben jedoch mit 1.607 Euro im Schnitt deutlich weniger Geld zur Verfügung.

„Während Männer über 121 Prozent des Durchschnittseinkommens aller Personen verfügen, haben Frauen lediglich 83 Prozent“, schreibt das Ministerium. Dies spiegelt sich auch bei der Verteilung der Einkommen im Alter wider: Im untersten Einkommenszehntel sind deutlich mehr Frauen als Männer vertreten. So lag bei 49 Prozent aller alleinstehenden Frauen ab 65 Jahren das monatliche Einkommen bei weniger als 1.500 Euro. Bei den Männern betrug dieser Anteil nur 43 Prozent.

Allerdings sind die Einkommen von Frauen seit 2003 am stärksten gestiegen, so dass die Unterschiede seitdem deutlich geringer geworden sind.

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4,2 % der Ex-Selbstständigen auf Grundsicherung angewiesen

Große Unterschiede gibt es auch bei Alterseinkünften von Selbstständigen. So verfügen laut Bericht ehemals Selbstständige zwar im Durchschnitt über ein vergleichsweise hohes Alterseinkommen. Gleichzeitig finden sich in dieser Gruppe aber auch viele Personen mit niedrigen Einkommen. So verfügt fast die Hälfte der ehemals Selbstständigen über ein Nettoeinkommen von unter 1.200 Euro, während es bei abhängig Beschäftigten nur gut ein Drittel ist.

Auch der Anteil der Grundsicherungsempfänger ist unter ehemals Selbstständigen deutlich höher als unter ehemals abhängig Beschäftigten (4,2 Prozent gegenüber 2,5 Prozent). „Anders als die meisten anderen Erwerbstätigen sind Selbstständige oft nicht in ein verpflichtendes Alterssicherungssystem einbezogen und haben offenbar überdurchschnittlich häufig nicht hinreichend für ihr Alter vorgesorgt“, so der Bericht.

Derzeit plant das BMAS eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige, die ab 2024 gelten soll. Bei Wirtschaftsvertretern stoßen diese Pläne jedoch auf Widerstand: Sie warnen vor einer „verkappten Pflicht“ zur gesetzlichen Rente.

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