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Bundesjustizminister ist dagegen FDP boykottiert Elementarschaden-Versicherungspflicht

Von in Politik & GesellschaftLesedauer: 2 Minuten
Marco Buschmann
Marco Buschmann: Der Bundesjustizminister aus der FDP boykottiert die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden. | Foto: Imago Images / Fotostand
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Bislang schien die Elementarschaden-Versicherungspflicht nur noch eine Frage der Zeit zu sein. Erst räumten die Justizminister mehrerer Bundesländer auf ihrer Frühjahrstagung verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Pflichtversicherung aus. Im Juni stimmten dann auch die Ministerpräsidenten der Bundesländer der Versicherungspflicht zu. Man bekenne sich „erneut zum Ziel der Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden“, hieß es im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz.

 

 

Bei den jüngsten Beratungen der Länder mit Bundeskanzler Olaf Scholz sollte nun ein konkreter Gesetzesvorschlag ausgearbeitet werden. Doch es scheiterte am Widerstand aus der FDP.

Widerstand der FDP löst „Verwunderung“ aus

„Der Bundesjustizminister Marco Buschmann hat dem heute eine Absage erteilt“, berichtete NRW-Regierungschef Henrik Wüst (CDU) am Donnerstagabend auf einer Pressekonferenz im Anschluss an die Bund-Länder-Runde. Damit habe der FDP-Politiker laut Wüst „Verwunderung ausgelöst“. Schließlich seien sich Bund und Länder noch im Sommer über die Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung als Konsequenz aus der Flutkatastrophe 2021 einig gewesen.

Sowohl Wüst als auch Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) warnen davor, die Einführung einer Pflichtversicherung noch lange hinauszuzögern. Naturkatastrophen könnten jeden treffen, argumentieren sie. Es sei nicht richtig, in solchen Fällen immer wieder „riesige Sondertöpfe aus den öffentlichen Haushalten“ zusammenzustellen.

Höhere Kosten für Eigentümer und Mieter vermeiden

Buschmann hingegen will Immobilienbesitzer nicht per Gesetz zum Abschließen einer Versicherung gegen Elementarschäden zwingen. „In einer Zeit höchster finanzieller Belastungen privater Haushalte sollten wir von allem die Finger lassen, was Wohnen und Leben in Deutschland noch teurer macht“, erklärt er. Denn die höheren Kosten, die den Eigentümern durch eine Pflichtversicherung entstünden, würden auch „an Mieter durchgereicht werden“.

Verfassungsrechtlich wäre eine solche Versicherungspflicht wohl möglich, er halte sie jedoch politisch für falsch, so Buschmann weiter. Die Länder könnten in dieser Frage – soweit der Bund selbst keine Regelung getroffen habe – auch selbst tätig werden.

Nun soll das Thema noch einmal geprüft und im kommenden Jahr erneut beraten werden.

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