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Fehlender Co-Pilot Wie Berater für den Notfall vorsorgen

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Wie wichtig das Thema Vollmachten für Vermittler ist, weiß auch Rechtsanwalt Robert Boels. Boels ist für die Hamburger Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte tätig. Er beleuchtet das Problem aus Sicht eines Versicherungsvermittlers – der häufig als Einzelkaufmann oder alleiniger Chef einer Kapital- oder Personengesellschaft auftritt: „Ist der Makler vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage, sein Einzelunternehmen selbst zu leiten, Gesellschafterrechte wahrzunehmen oder seinen Aufgaben als Geschäftsführer nachzukommen – etwa durch einen Unfall oder eine Krankheit – kann das Unternehmen ganz schnell in existenzielle Not geraten.“ Die laufende Kundenbetreuung könne der Vermittler zwar vorübergehend einem Kollegen anvertrauen – soweit das in den Maklerverträgen mit den Kunden so vereinbart wurde. Zur Geschäftsführung oder Ausübung von Gesellschafterrechten sei der Kollege jedoch nicht befugt, gibt Boels zu bedenken.

Wenn ein Vermittler längerfristig ausfällt, gilt es in der Tat mehr Probleme zu lösen, als allein die Betreuung der Kunden sicherzustellen. Was möglicherweise nicht jedem Finanz- und Versicherungsprofi klar ist: „Es ist auch nicht automatisch der Ehepartner zur Vertretung des Vermittlers berechtigt, selbst wenn dieser sachkundig sein sollte“, so Boels. Gerade bei Einzelunternehmen könne es passieren, dass bei Ausfall der Hauptperson niemand den täglichen Betrieb aufrechterhalten und etwa Rechnungen und Gehälter überweisen könne. Fehlt eine umfassende Vollmacht, kann ein Gericht auch einen Berufs-Betreuer bestellen.

Für den Vermittler, die Angehörigen, aber auch die Kunden ist das nicht unbedingt wünschenswert. „Der Berufs-Betreuer muss nicht zwingend einen Bezug zum Versicherungsmaklergewerbe haben“, gibt Boels zu bedenken. „Fraglich ist, ob der Betreuer ein Interesse an einer sorgfältigen Fortführung des Unternehmens hat.“ Er könnte das Unternehmen vor allem schnell verkaufen wollen. Boels rät, die rechtliche Vorsorge nicht auf die lange Bank zu schieben: „Jedem Unternehmer ist dringend zu empfehlen, einen eigenen individuellen Notfallplan zu verfassen und einzelne Personen des Vertrauens entsprechend zu instruieren.“

Die allererste Frage sollte sein, wer denn rechtlich legitimiert sei, den Notfallplan zu nutzen, betont Matthias Rich. Insgesamt sei es sinnvoll, sowohl einen beruflichen als auch einen privaten Notfallordner in petto zu haben. Das entlaste alle Beteiligten. Für Vermittler aller Zulassungen lohnt es sich mithin, den Ernstfall auch ohne konkrete Not im Nacken einmal zu durchdenken. Das Thema mit den Angehörigen zu besprechen und per Vollmacht private wie berufliche Vertreter zu bestimmen. Nicht zuletzt kann es hilfreich sein, sich auch zu erkundigen, welche Mechanismen im Notfall beim eigenen Pool oder dem Haftungsdach greifen würden.

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