Fehler im Beratungsprotokoll: Banken droht 50.000 Euro Strafe
Ein Sprecher der Bafin bestätigte gegenüber dem „Handelsblatt“, man habe gegen sechs Banken ein Bußgeldverfahren wegen fehlerhafter Beratungsprotokolle eingeleitet. Sollten sich die Mängel bestätigen, drohe ihnen ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Die betroffenen Institute wurden nicht genannt.
Wie es weiter heißt, sei die Behörde durch Verbraucherhinweise und eigene Prüfungen auf die Missstände aufmerksam geworden.
Seit Jahresanfang 2010 müssen Banken ihren Kunden bei der Finanzberatung zu Wertpapieren ein Beratungsprotokoll aushändigen. Darin müssen die finanziellen Verhältnisse der Kunden, ihre Anlageziele und ihre Risikoneigung aufgeführt werden.
Der Bundesverband Verbraucherzentrale VZBV hatte bereits Ende 2010 ein ernüchterndes Fazit zur Anwendung der Beratungsprotokolle in den Banken gezogen. In fast allen ausgewerteten Fällen sei das Anlageziel nicht vollständig dokumentiert und die Kenntnisse und Erfahrungen mit Finanzgeschäften nicht aussagekräftig erfasst worden. In vielen Fällen sei darüber hinaus die Produktempfehlungen nicht aussagekräftig begründet worden.
Laut „Handelsblatt“ hatten die Tests der Verbraucherschützer keine Folgen für die untersuchten Banken, weil die Stiftung Warentest die Identität ihrer Testkunden nicht offenbart hatte.
Wie es weiter heißt, sei die Behörde durch Verbraucherhinweise und eigene Prüfungen auf die Missstände aufmerksam geworden.
Seit Jahresanfang 2010 müssen Banken ihren Kunden bei der Finanzberatung zu Wertpapieren ein Beratungsprotokoll aushändigen. Darin müssen die finanziellen Verhältnisse der Kunden, ihre Anlageziele und ihre Risikoneigung aufgeführt werden.
Der Bundesverband Verbraucherzentrale VZBV hatte bereits Ende 2010 ein ernüchterndes Fazit zur Anwendung der Beratungsprotokolle in den Banken gezogen. In fast allen ausgewerteten Fällen sei das Anlageziel nicht vollständig dokumentiert und die Kenntnisse und Erfahrungen mit Finanzgeschäften nicht aussagekräftig erfasst worden. In vielen Fällen sei darüber hinaus die Produktempfehlungen nicht aussagekräftig begründet worden.
Laut „Handelsblatt“ hatten die Tests der Verbraucherschützer keine Folgen für die untersuchten Banken, weil die Stiftung Warentest die Identität ihrer Testkunden nicht offenbart hatte.
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