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Fehler im Prospekt Gericht verdonnert Anbieter von Schiffsfonds zu Schadenersatz

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die Reederei Briese Schiffahrts Gmbh & Co. KG aus Leer und deren Geschäftsführer Roelf Briese verurteilt. Sie müssen den Schaden einer Anlegerin ersetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision ist nicht zugelassen. Das berichtet die Kanzlei MZS Rechtsanwälte aus Düsseldorf, die die Klägerin vertritt.

Die Richter stuften insbesondere die Prognoserechnung im Fondsprospekt als nicht vertretbar und damit fehlerhaft ein. Genaugenommen ging es um die Liquiditätsrechnung zu zwei Zielfonds im Prospekt des Briese Flottenfonds „Wangerooge“. Demnach sollte der Überschuss über zehn Jahre annähernd konstant bleiben. Das wäre nur machbar gewesen, wenn Einnahmen und Kosten konstant geblieben oder im gleichen Maß gestiegen wären. Beides sei aber schon damals nicht erwartbar gewesen. Vor allem sei mit steigenden Betriebskosten zu rechnen gewesen, stellte ein Sachverständiger fest. Anderseits habe man die Charter-Einnahmen nicht verlässlich über zehn Jahre voraussagen können.

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Bei MZS geht man nun davon aus, dass auch die Prognosen anderer Schiffsfonds nachträglich auf den Prüfstand kommen. Man selbst werde sich die Prospekte aus den Jahren 2007 und 2008 – damals boomte die Schifffahrt – weiter vornehmen.

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