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Altersvorsorge in Deutschland „Wieso steigende Zinsen zum Renditekiller werden könnten“

Von in UnternehmenLesedauer: 5 Minuten
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Die Versicherer wappnen sich bereits

Auffällig ist, dass seit dem Frühjahr diesen Jahres viele Lebensversicherungskonzerne damit begonnen haben, die sogenannten Bewertungsreserven in den Versicherungsverträgen drastisch zu kürzen, teilweise sogar komplett wegfallen zu lassen. Bewertungsreserven sind dazu gedacht, Gewinne, die die Versicherungsgesellschaft durch die Nutzung des Kapitals des Kunden erwirtschaftet hat, zu einem gewissen Teil auch dem Versicherungsnehmer zugutekommen zu lassen. 

Bewertungsreserven sind indes nicht garantiert und können seit Einführung des Lebensversicherungsreformgesetztes II (LVRG II) im Jahre 2014 von der Versicherungsgesellschaft gekürzt werden, wenn die Auszahlung der Reserven aufgrund fehlender Liquidität in der Zukunft heute als nicht möglich erscheint und vielleicht sogar den Geschäftsbetrieb gefährdet.

Dies lässt den Schluss zu, dass die Versicherungsgesellschaften schon ganz genau wissen, welches Ungemach bei einer dauerhaften Wertminderung auf die Bilanzen zukommt und derzeit schon fleißig Reserven aufgebaut werden.

Fazit

Viele Versicherungsnehmer haben in den vergangenen Wochen unbemerkt einen Teil Ihres Vermögens verloren, weil sichergeglaubte Bewertungsreserven plötzlich weggefallen sind. Darin berücksichtigt sind noch nicht die Kaufkraftverluste, die Sparer aufgrund der ansteigenden Inflation hinnehmen mussten. 

An dieser und anderen Entwicklungen lässt sich festmachen, dass die Zeiten für die deutschen Lebensversicherungskonzerne, gerade bei klassischen Verträgen, weiter angespannt bleiben und im Zweifel immer der Versicherungsnehmer der Leidtragende ist. 

 

Ob man von einer Kürzung betroffen ist, erfährt man am schnellsten, indem man eine aktuelle Wertmitteilung bei der Versicherungsgesellschaft anfordern und die darauf aufgeführten Bewertungsreserven mit dem Betrag an Bewertungsreserven vergleicht, die in der letzten Rückkaufswertmitteilung Ihnen gegenüber ausgewiesen worden sind. 

Felix M. Früchtl, Gesellschafter Geschäftsführer
Felix M. Früchtl © ProLife 

Sollte das Ergebnis sein, dass man von einer Herabsetzung betroffen ist, sollte man den bestehenden Vertrag schnellstmöglich von einem unabhängigen Spezialisten bewerten lassen und sein Kapital gegebenenfalls aus der unrentablen Versicherung befreien, bevor es noch weniger wird und es irgendwann zu spät ist.

Über den Autor: 

Felix M. Früchtl ist Geschäftsführer der Pro Life, die sich auf den Ankauf von Versicherungspolicen spezialisiert hat. Sie wolle Verbrauchern damit eine faire Alternative zur bloßen Kündigung Ihrer Versicherung beim Versicherer bieten. Das 2007 in Ingolstadt gegründete Unternehmen ist nach eigenen Angaben heute Deutschlands Marktführer im Bereich Vermögensfactoring.

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