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Fidelity-Vertriebsleiter im Interview Teil 2 „So verhelfen wir Beratern zu mehr Rechtssicherheit“
Ein Beispiel für eine für Ihr Haus interessante Zielgruppe und entsprechende geeignete Produkte?
Hellers: Ein interessantes Produkt für die Zielgruppen Versicherer und Finanzberater sind unsere neuen Fidelity SMART Global Funds. Ein konkretes Beispiel, wo diese Produkte für Versicherer eine große Rolle spielen können, sind die in den kommenden Jahren fälligen Lebensversicherungen der Baby-Boomer-Generation. Denn für diese große Anlegergruppe stellt sich die Frage, wie sie das ausgezahlte Kapital wieder anlegen können. Hier eröffnet sich Versicherern mit risikokontrollierten Vermögensverwaltungen eine große Chance, die Anlage im Haus zu halten.
Für Finanzberater ist die dauerhaft feste Risikoklassifizierung der Fidelity SMART Global Funds nach SRRI ein entscheidendes Plus, da sie Risikokontrolle und Beratungssicherheit miteinander kombinieren. Das wird vor allem mit Inkrafttreten der Finanzmarktrichtlinie Mifid II relevant. Denn mit ihr müssen Berater, die mit ihren Kunden Betreuungsverträge vereinbaren, die Kunden voraussichtlich darüber informieren, wenn sich die SRRI-Klasse eines Fonds im Kundenportfolio ändert. Hier sind Fonds, die ihre Risikoklassifizierung wie die Fidelity SMART Global Funds nicht ändern, ein klares Plus.
Vermittler müssen regelmäßig überprüfen, ob das vermittelte Produkt immer noch für die Zielgruppe geeignet ist und dürfen sich nicht auf die Angaben der Produktgeber verlassen. Vermittlern wird hier ein riesiger administrativer Aufwand vorhergesagt. Wie können und werden Sie Vermittler künftig an dieser Stelle unterstützen?
Hellers: Auch hier sind die bereits erwähnten Fidelity SMART Global Funds ein sehr gutes Beispiel.
Welches sind aus Beratersicht die größten Herausforderungen bei der Umsetzung der Mifid-ll-Regeln?
Hellers: Die größten Herausforderungen von Mifid II für Berater sind der potenziell deutlich gesteigerte Administrations- und Dokumentationsaufwand (um Haftungsrisiken zu vermeiden) sowie die Frage des Vergütungsmodells.
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