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Schlimme Finger im März 2022 Vor diesen Finanzakteuren warnt aktuell die Bafin

Ein Pop-Up-Store von Westwing in München
Ein Pop-Up-Store von Westwing in München: Das Unternehmen rückte kürzlich in das Visier der Bafin. | Foto: imago images / Foto2press

In ihrem monatlichen Journal führt die Finanzaufsicht Bafin leider nicht mehr auf, welche Finanzunternehmen sie sich im Monat davor zur Brust genommen hat. Allerdings haben wir in der Datenbank nachgesehen und führen hier die wichtigsten Fälle daraus auf:

Bußgelder

Eine Geldbuße in Höhe von 56.600 Euro erwartet Smart Krypto Invest. Der Sanktion lagen Verstöße gegen die Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation) zugrunde. Die Smart Krypto Invest, welche in enger Beziehung zu einer Person steht, die Führungsaufgaben wahrnimmt, hatte Meldungen über Eigengeschäfte in Aktien eines Emittenten nicht rechtzeitig vorgenommen.

Ähnlich erging es auch einer nicht benannten natürlichen Person. Diese verstieß gegen das Wertpapierhandelsgesetz und muss nun mit einer Geldbuße in Höhe von 72.000 Euro rechnen. Die Person legte jedoch Einspruch ein.

Eine Geldbuße erwartet außerdem ein nicht benanntes Kreditinstitut. Die Bafin hat auf Grundlage des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten ein Bußgeld in Höhe von 20.000 Euro festgesetzt.

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Auch Readcrest Capital droht ein 22.000 Euro hohes Bußgeld. Die Gesellschaft hatte nicht bekannt gegeben, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die Rechnungslegungsunterlagen für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren. Zudem soll sie die Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nicht rechtzeitig vorgenommen haben. Das Unternehmen hat Einspruch eingelegt.

Eine Strafe in Höhe von 68.000 Euro muss Voltabox bezahlen. Das Unternehmen hatte es versäumt bekannt zu geben, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2020 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren und diese zudem nicht rechtzeitig veröffentlicht.

Ein weiteres Bußgeld verlangt die Bafin von einer natürlichen Person. Diese hatte gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen und muss nun mit einer Strafe in Höhe von 136.000 Euro rechnen.

Versäumt Insiderinformationen unverzüglich bekannt zu geben hat Nexr Technologies. Aus diesem Grund hat die Bafin eine Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro über dem Unternehmen verhängt.

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