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Finanzanalyse Diese 5 Irrtümer zur DIN 77230 gibt es

Gebäude des DIN-Instituts in Berlin.
Gebäude des DIN-Instituts in Berlin. | Foto: DIN
Friedel Rohde

„Standardisierung sorgt für mehr Transparenz und reproduzierbare Ergebnisse“, erklärt Friedel Rohde, Projektkoordinator beim Arbeitskreis Beratungsprozesse, die Vorteile der neuen DIN 77230. Die Norm liefert ein Gerüst für eine Basis-Finanzanalyse von Privatleuten. „An der DIN 77230 wird sich bald nicht nur die Rechtsprechung orientieren, sondern in Zukunft vielleicht auch Gesetze – aber nur, wenn sie ihr Vertrauenskapital nicht verschleudert“, so Rohde weiter.

Denn seit die neue Norm im Umlauf ist, begegnen dem Projektkoordinator regelmäßig Fehlinformationen dazu, die Verbraucher verwirren können. Rohde listet hier daher die fünf größten Irrtümer zu dem neuen Beratungsleitfaden auf.

Irrtum Nummer 1: Die DIN 77230 und ihr Vorläufer DIN Spec 77222 sind das Gleiche

Eine DIN Spec kann von einem kleinen Kreis von Marktteilnehmern unter sich ausgemacht werden. Das ist legitim, reicht für eine echte Norm aber nicht aus. Normen zeichnen sich dadurch aus, dass sich die gesamte Branche im Konsens auf ein Regelwerk einigt. Auf dem Weg von einer Spec zur Norm ergeben sich in der Regel auch grundlegende fachliche Änderungen – so auch hier: Die DIN 77230 greift zwar das Grundgerüst der DIN Spec 77222 auf, unterscheidet sich aber teilweise gravierend von ihr. Am deutlichsten zu erkennen ist dies in der klaren Abgrenzung zur Beratung, wie sie die Norm nun vornimmt.

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Irrtum Nummer 2: Die DIN 77230 regelt die Beratung

Häufig ist von der „Beratung nach DIN“ zu lesen. Doch die gibt es gar nicht. Die DIN 77230 liefert das Regelwerk für einen umfassenden („ganzheitlichen“) Basis-Analyseprozess als Grundlage einer späteren Beratung. An dessen Ende steht die Auflistung von Finanzthemen in einem verbindlich vorgegebenen Rahmen – vergleichbar mit dem Blutbild beim Arzt. Diese Basis-Analyse zu vertiefen, zu interpretieren, mit Zielen und Wünschen des Mandanten abzugleichen und individuelle Empfehlungen auszusprechen, ist und bleibt die originäre Aufgabe von Beraterinnen und Beratern.

Irrtum Nummer 3: Wer nach DIN 77230 arbeitet, braucht eine Zertifizierung

Bei allen Normen gilt: Sie sind freiwillig und jeder darf behaupten, sich ihr unterworfen zu haben. Stimmt dies nicht, haben nur Wettbewerber die Möglichkeit, gegen diese Verbrauchertäuschung vorzugehen. In allen Branchen ist es daher üblich, sich die Norm-Konformität extern zertifizieren zu lassen. Diese Praxis wird sich voraussichtlich auch bei der DIN 77230 etablieren. Pflicht ist es aber eben nicht.

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