Suche Event Calendar Icon EVENTKALENDER Newsletter Icon Newsletter Icon Newsletter Abonnieren
Das Tool für Profis und solche, die es werden wollen – jetzt die DAS INVESTMENT Fonds-Analyse-App installieren.

Finanzaufsicht Bafin erklärt Was ist besser an der Geeignetheitserklärung?

Von in Mifid IILesedauer: 2 Minuten
Hauptgebäude der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in Bonn: die ehemalige Bundeshauptstadt ist Sitz der Banken- und Versicherungsaufsicht.
Hauptgebäude der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in Bonn: die ehemalige Bundeshauptstadt ist Sitz der Banken- und Versicherungsaufsicht. | Foto: © BaFin

Mit dem Umsetzen der Vorgaben aus der zweiten europäischen Finanzmarktrichtlinie Mifid II hierzulande löste die Geeignetheitserklärung das Beratungsprotokoll ab. Dieses neue Dokument müssen Banken und Finanzdienstleister seit Anfang dieses Jahres Privatkunden im Anschluss an eine Anlageberatung bereitstellen.

Das biete dem Verbraucher „einen deutlichen Mehrwert“, heißt es in einem Beitrag in der aktuellen Ausgabe ihres Bafin-Journals. Autorinnen sind Andrea Löhr und Daniela Rothe von den Bafin-Referaten für operative Verhaltensaufsicht und Anlegerschutz bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken beziehungsweise bei Privat- und Auslandsbanken.

Mehrwert für den Verbraucher

„Mit der Geeignetheitserklärung und der darin enthaltenen individuellen Empfehlungsbegründung nimmt der Kunde die Empfehlungskompetenz seines Anlageberaters quasi mit nach Hause. Das ermöglicht es ihm nicht nur zu überprüfen, wie der Berater die Anlageempfehlung auf ihn abgestimmt hat, sondern hat noch einen weiteren Vorteil: Der Kunde kann auch zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal nachlesen, wie die Empfehlung zustande gekommen ist.“

zum Newsletter von DAS INVESTMENT

Bild

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem täglichen Newsletter – gratis direkt in Ihr Postfach. Jetzt abonnieren!

Go

Denn Anlageberater müssen ihre Kunden vor der Vermittlung von Fonds und Zertifikate, Aktien und Anleihen um wichtige Angaben bitten: Sind Ihre Kenntnisse und Erfahrungen ausreichend für das konkrete Finanzinstrument? Sind Sie wirtschaftlich dazu in der Lage, die möglichen finanziellen Verluste zu tragen? Passt das empfohlene Finanzinstrument zu Ihren Anlagezielen?

Gründe für die Empfehlung

„In der Erklärung müssen Banken schriftlich darstellen, weshalb die ausgesprochene Empfehlung zu dem jeweiligen Kunden passt, also für diesen geeignet ist“, erklären die Bafin-Expertinnen. „Während früher der wesentliche Inhalt und der Verlauf des Gesprächs für den Kunden nachvollziehbar dokumentiert werden sollte, ist in der Geeignetheitserklärung zu erläutern, warum die Anlageempfehlung zu dem Kunden passt.“

Dabei müsse es jeweils einen individuellen Bezug zu den Kundenangaben geben. Ein Satz wie beispielsweise „Die Anlageempfehlung ist geeignet, weil sie für Sie geeignet ist“, sei daher nicht ausreichend. Somit gebe es zwar weniger formale Anforderungen und mehr Flexibilität beim Erstellen des Dokuments, aber höhere inhaltliche Anforderungen. Denn der Privatkunde solle die Funktionsweise und die Risiken der Empfehlung seines Finanzberaters verstehen können.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Newsletter Titelbild
Ja, ich möchte den/die oben ausgewählten Newsletter mit Informationen über die Kapitalmärkte und die Finanzbranche, insbesondere die Fonds-, Versicherungs-und Immobilienindustrie abonnieren. Hinweise zu der von der Einwilligung mitumfassten Erfolgsmessung, dem Einsatz der Versanddienstleister June Online Marketing und Mailingwork, der Protokollierung der Anmeldung, der neben der E-Mail-Adresse weiter erhobenen Daten, der Weitergabe der Daten innerhalb der Verlagsgruppe und zu Ihren Widerrufsrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
+
Anmelden
Tipps der Redaktion