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Aktualisiert am 14.05.2019 - 11:29 Uhrin MärkteLesedauer: 5 Minuten

Finanzautor Thorsten Wittmann „Rürup ist ein gutes Geschäft für Banken und Versicherer“

Rürup-Rente: Finanzautor Thorsten Wittmann nennt „vier klare Gründe, die Anleger skeptisch machen sollten“.
Rürup-Rente: Finanzautor Thorsten Wittmann nennt „vier klare Gründe, die Anleger skeptisch machen sollten“. | Foto: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

„Die private Altersvorsorge mit dem größten Steuervorteil.“ Das hört man oft und grundlegend scheint die Idee gut zu sein, eine steuerliche Förderung in Anspruch zu nehmen, um die Altersvorsorge aufzustocken. Doch man sollte sich nicht von einzelnen Schlagworten und einseitigen Werbetexten ablenken lassen und immer hinterfragen, was sich dahinter verbirgt. Wir werfen hierzu einen kritischen Blick auf die Basisrente, umgangssprachlich auch „Rürup-Rente“ genannt.

Was ist Rürup?

Die Rürup-Rente ist ein privater Vorsorgevertrag und wurde 2005 in Deutschland als steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge eingeführt. Sie hat bestimmte Merkmale, muss entsprechend zertifiziert werden und ist der ersten Säule „Basisvorsorge“ zugeordnet. Sie soll Vergleichbares leisten wie die gesetzliche Rentenversicherung und berufsständische Versorgungswerke. Es gibt sie in drei Varianten: als fondsgebundene Versicherung (Fondspolice), als Fonds-Sparplan und als klassische Rentenversicherung.

Für wen ist sie vorgesehen?

Mit dieser geförderten, privaten Vorsorge will der Staat vor allem Selbstständigen beim Sparen fürs Alter helfen. Für Gutverdienende kann die Rürup-Rente Steuersparmodell und Altersvorsorge in einem sein, denn der Staat subventioniert die Beiträge. Auch Angestellte und Beamte können einen Rürup-Vertrag abschließen.

Wer bereits vorsorgt und mehr Geld anlegen möchte, kann die Altersrente mit einem Rürup-Vertrag aufstocken und Steuervorteile nutzen. Doch längst nicht alle Angebote sind gut und eignen sich für jeden Sparer gleichermaßen. Wer viel verdient und viel Steuern zahlt, profitiert stärker von den Steuervorteilen als Durchschnitts- oder Geringverdiener.

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Ihre möglichen Vorteile

Das angesparte Kapital dient ausdrücklich der Altersvorsorge. Sparer sind flexibel beim Einzahlen. Sie können den Mindestbeitrag herabsetzen, pausieren oder ganz stoppen. Ab dem Renteneintrittsalter, frühestens ab 62 Jahren, wird lebenslang eine Rente ausgezahlt. Der Rürup-Vertrag ist also ähnlich wie die gesetzliche Rente und kommt Ihnen vor allem dann zu Gute, wenn die Sparer sehr alt werden.

Thorsten Wittmann, Finanzautor

Dafür werden die Beiträge für Rürup-Verträge auch steuerlich so behandelt. Sparer können in diesem Jahr Beiträge bis zu einer Höhe von 24.304 Euro als Vorsorgeaufwendungen zu 88 Prozent von der Steuer absetzen. Bis 2025 steigt dieser Prozentsatz jährlich 2 Prozent bis auf 100 Prozent an. Danach sind dauerhaft 100 Prozent absetzbar.

Insgesamt sollten die Beiträge für die Basisrente und die gesetzliche Rentenversicherung oder das Versorgungswerk den Höchstbetrag der Basisvorsorge nicht übersteigen. Nur bis zu der Grenze profitieren Sparer vom Steuervorteil. Der später ausgezahlte Rentenbetrag ist monatlich zu versteuern; bis 2039 anteilig, ab 2040 zu 100 Prozent. Da der Steuersatz im Alter häufig niedriger ausfällt als im Erwerbsleben, kann man Vorteile aus der nachgelagerten Besteuerung ziehen. Zudem ist die Rürup-Rente während der Ansparphase nicht pfändbar.

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