Vermögensverwalter über Nachhaltigkeit Finanzberatern fehlen objektive Daten

Wer einen Kunden zur Geldanlage berät, muss erst dessen Erfahrungen, Anlageziele, Risikotoleranz und Verlust-Tragfähigkeit ermitteln. Künftig kommt dabei ein weiteres, nicht-finanzielles Thema hinzu: die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen. Die entsprechende Verordnung soll im ersten Quartal 2021 veröffentlicht und innerhalb eines Jahres umgesetzt sein.
Wie die genauen Regeln aussehen, ist zwar noch offen. Immer taucht jedoch das Akronym ESG (engl.: Environment, Social, Governance) für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung auf. Der Umweltaspekt (das „E“) ist für Nachhaltigkeitsinvestoren besonders wichtig. Darauf deutet eine Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) hin.
Damit ein Anlageprodukt als nachhaltig empfunden wird, müssen für viele Anleger erneuerbare Energien, Umwelttechnologien oder ein schonender Umgang mit Ressourcen darin eine Rolle spielen. Die Einhaltung sozialer Standards, etwa der Ausschluss von Kinderarbeit, kommt in der DIA-Umfrage erst an vierter Stelle.
Durch die Fridays-for-Future-Demonstrationen nimmt auch der Klimaschutz bei ESG-Investoren einen besonders hohen Stellenwert ein, oft einen höheren als soziale Aspekte oder gute Unternehmensführung. Noch sind grüne Investments aber trotz ihres starken Wachstums ein Nischenmarkt. Das könnte sich ab dem kommenden Jahr aber nun ändern. Anlegergelder sollen also vermehrt in nachhaltige Unternehmen gehen.
Es hakt aber an objektiven Grundlagen: Experten schätzen, dass 90 Prozent der Unternehmensdaten in dem Bereich geschätzt sind. Kritik gibt es auch zu den diversen Nachhaltigkeitslabels-Siegeln, die abseits der EU-Vorgaben am Markt existieren. Auch die zwingende Veröffentlichung von Quartalsberichten bedeutet zwar Transparenz, aber die Kurzfristigkeit kann den Fokus von Unternehmenslenkern in eine falsche Richtung lenken.