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Finanzberatung Mifid II als Hoffnungsschimmer für die Honorarberatung

in HonorarberatungLesedauer: 1 Minute
Ulf Niklas ist Geschäftsführender Gesellschafter der Berliner Honorarberater GmbH.
Ulf Niklas ist Geschäftsführender Gesellschafter der Berliner Honorarberater GmbH.
In einem aktuellen Gastbeitrag für Citywire erklärt Niklas, die bis 2018 in nationales Recht umzusetzenden Regeln der EU-Richtlinie Mifid II führten zu einem „klaren Positionierungsvorteil für Honorarberater“: „Die vorgesehenen höheren Anforderungen an die unabhängige Anlageberatung gehen erwartungsgemäß in den Neuregelungen für die Honorar-Anlageberatung auf.“

Bislang fehle noch eine für den Verbraucher klar verständliche Unterscheidung zwischen den verschiedenen Formen der Finanzberatung. Um den „derzeitigen Bezeichnungsdschungel“ zu lichten, müsse eine als unabhängig bezeichnete Beratung in Zukunft vollständig provisionsfrei und damit ausschließlich gegen Honorar durchzuführen sein.

Mischmodelle nicht in DIHK-Statistik


„Dies wäre ein entscheidender Durchbruch für die Honorarberatung auch in Deutschland“, ist sich Niklas sicher. Denn bereits heute werde die Honorarberatung von den Kunden in Deutschland „mit steigender Tendenz nachgefragt“: Die „seit Jahren gebetsmühlenartig wiederholte Behauptung, dass der Kunde in Deutschland kein Honorar zu zahlen bereit ist“, sei unbegründet.

Niklas führt an, dass die DIHK-Statistik der registrierten Honorar-Finanzanlagenvermittler all diejenigen Honorarberater außer Acht lasse, die ihre Kunden im Rahmen so genannter Mischmodelle sowohl gegen Provision als auch gegen Honorar beraten. Laut Niklas rechnet mit einigen Tausend Beratern, die nach einem solchen Modell Kunden teilweise provisionsfrei betreuen.
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