Finanzberatung Mifid II als Hoffnungsschimmer für die Honorarberatung
Bislang fehle noch eine für den Verbraucher klar verständliche Unterscheidung zwischen den verschiedenen Formen der Finanzberatung. Um den „derzeitigen Bezeichnungsdschungel“ zu lichten, müsse eine als unabhängig bezeichnete Beratung in Zukunft vollständig provisionsfrei und damit ausschließlich gegen Honorar durchzuführen sein.
Mischmodelle nicht in DIHK-Statistik
„Dies wäre ein entscheidender Durchbruch für die Honorarberatung auch in Deutschland“, ist sich Niklas sicher. Denn bereits heute werde die Honorarberatung von den Kunden in Deutschland „mit steigender Tendenz nachgefragt“: Die „seit Jahren gebetsmühlenartig wiederholte Behauptung, dass der Kunde in Deutschland kein Honorar zu zahlen bereit ist“, sei unbegründet.
Niklas führt an, dass die DIHK-Statistik der registrierten Honorar-Finanzanlagenvermittler all diejenigen Honorarberater außer Acht lasse, die ihre Kunden im Rahmen so genannter Mischmodelle sowohl gegen Provision als auch gegen Honorar beraten. Laut Niklas rechnet mit einigen Tausend Beratern, die nach einem solchen Modell Kunden teilweise provisionsfrei betreuen.
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