LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
Lesedauer: 2 Minuten

„Waffenfähiges Plutonium“ für 40 Euro So kann der Verwendungszweck-Scherz nach hinten losgehen

Screenshot
Screenshot

„Für die Entsorgung betonhaltiger Schuhe nebst Anhang“, „Schutzgeld“, „Bärendienste“, „für spezielle Dienstleistungen“, „Outsourcingvertrag bankinterne Verwendungszweckprüfung“: Die Kreativität von Menschen, die ihren Freunden Geld schulden und ihre lustigen Verwendungszweck-Einfälle auf der Website verwendungszweck.com dokumentieren, scheint keine Grenzen zu kennen. Doch die Scherze unter Freunden können auch nach hinten losgehen. 

So macht in sozialen Online-Medien ein Schreiben, vermutlich von der Sparkasse, die Runde, in dem das Finanzinstitut den Verwendungszweck-Scherz eines Kunden rügt und im Wiederholungsfall damit droht, die Geschäftsbeziehung aufzulösen. Der Grund: Der Kunde hat 40,02 Euro für „waffenfähiges Plutonium“ überwiesen. Das stand jedenfalls im Verwendungszweck. Dass es sich bei dem geringen Betrag nur um einen Scherz handeln konnte, war auch der Sparkasse klar. Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen muss das Finanzinstitut jedoch allen solchen Fällen nachgehen.

Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Geldwäschebekämpfungsgesetz. Es verpflichtet die Banken unter anderem dazu, die Transaktionen ihrer Kunden auf verdächtige Bewegungen hin zu überwachen. Ab 12.500 Euro gelten etwa für Auslandsüberweisungen besonders strenge Vorgaben. Aber auch bei kleineren Beträgen können die (Anti-)Geldwäschebeauftragten bereits aufhorchen, schreibt das Handelsblatt.

Um diese Anforderungen zu erfüllen, setzen Banken Computerprogramme ein, die auf verdächtige Begriffe oder Zahlenmuster reagieren.

Polizeieinsatz und Aufnahme auf die Terrorverdächtigen-Liste

Der selbsternannte Plutonium-Käufer hatte Glück, dass es bei einer schriftlichen Warnung geblieben ist. Dass es auch schlimmer kommen kann, zeigt der Fall eines Münchener Bankkunden aus dem vergangenen Jahr. Er hatte als Verwendungszweck einer Überweisung unter anderem „ak47 bin laden“ - und sich damit einen besorgten Anruf der Bank und einen langjährigen Platz auf der Liste der Terror-Verdächtigen gesichert.

Aber es geht noch schlimmer. Laut Handelsblatt kann bei ernsten Verdachtsfällen auch die Polizei einschreiten. Für den Betroffenen geschieht das völlig überraschend, da ihn seine Bank in einem solchen Fall nicht warnen darf. Falls Sie also witzig sein - und trotzdem auf Nummer sicher gehen wollen - machen Sie es wie der Twitter-Nutzer Sprumpel und zahlen für die "Bankenrettung"

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen