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in FinanzberatungLesedauer: 3 Minuten

Finanzdienstleister und Versicherungsvermittler Wettbewerbszentrale rügt 124 Geschäftspraktiken und Werbungen

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Bei den Banken verzeichnet der aktuelle Jahresbericht der Wettbewerbszentrale unter anderem Fälle von irreführender Werbung, schwer zu findende Angaben zu Kosten für Rücklastschriften oder eine als Geschäftsbrief getarnte Werbemaßnahme einer Verbraucherbank.

Bis vor das Oberlandesgericht Düsseldorf landete beispielsweise eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen die Renault Bank direkt. Bei deren Werbung „Vom ersten Cent bis zum letzten Cent Ihrer Geldanlage 1,5 % Zinsen pro Jahr“ für ihr Tagesgeldkonto fehlte ein Hinweis auf die Veränderlichkeit der in der Werbung genannten Zinsen. Dies wurde dem Institut per Urteil vom 20. Oktober (Aktenzeichen: I – 20 U 145/14) untersagt.

App mit falschem Sicherheitsversprechen

Ebenfalls von der Wettbewerbszentrale beanstandet wurde eine Internetwerbung für eine App für das Iphone und die Apple Watch, mit der Nutzer alle Kontobewegungen verschiedener Konten überwachen können. Die Anwendung verbindet dazu die Daten verschiedener Online-Konten zu einer Übersicht über alle Kontobewegungen und Kontostände des Nutzers.

Da diese Bankdaten sensibel sind, bewarb der Anbieter die Verwendung der App im Internet unter anderen mit dem Hinweis, dass das Rechenzentrum durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zertifiziert sei und als „Hochsicherheitslösung“ bezeichne werden könnte. Da es eine solche Bafin-Kontrolle aber überhaupt nicht stattfindet, musste sich das Unternehmen zur Unterlassung verpflichten (Aktenzeichen: F 5 0323/15).

Überblick nach Branchen

In einigen Branchen ist die Marktkontrolle durch Wettbewerber und Verbände besonders hoch, während in anderen Bereichen weniger Anfragen und Beschwerden bei der Wettbewerbszentrale eingehen. Dies zeigt nachfolgende Übersicht über Anfragen und Beschwerden anhand beispielhaft ausgesuchter Branchen für das Berichtsjahr:




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