Finanzfrage der Woche: Sind deutsche Arbeitnehmer in Japan gegen Radioaktivität versichert?
Erleidet ein Versicherter wegen der Erdbeben, des Tsunamis oder in Folge erhöhter Radioaktivität einen Körperschaden, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung auch dann, wenn der Schaden nicht während der beruflichen Tätigkeit, sondern lediglich im Rahmen des berufsbedingten Aufenthaltes in Japan eingetreten ist.
„Versicherte, die aus dem Unglücksgebiet zurückkehren und möglicherweise gesundheitsgefährdender Radioaktivität ausgesetzt waren, haben Anspruch auf Beratung und gegebenenfalls auf eine vorsorgliche Untersuchung“, erklärt ein Sprecher der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die Kosten trägt der Arbeitgeber.
Schüler und Studenten sind im Ausland ebenfalls versichert, wenn ihr Aufenthalt dort in unmittelbarem Zusammenhang mit der heimischen Schule oder Universität steht. Das heißt, der Auslandsaufenthalt muss von ihr geplant, angekündigt und durchgeführt werden. Auch Auszubildende und Praktikanten, die über den heimischen Ausbildungsbetrieb entsandt worden sind, sind gesetzlich unfallversichert.
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