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Finanzfrage der Woche: Vollbremsung für Tiere – wann zahlt die Haftpflichtversicherung?

Ein Hund in einem Tierheim der Tierschutzorganisation Tasso <br> e.V.
Ein Hund in einem Tierheim der Tierschutzorganisation Tasso
e.V.
Zahlreiche Tierliebhaber und Tierschützer proklamierten vor fünf Jahren mit Aufklebern an ihren Autos „Ich bremse auch für Tiere!“. Seither hat der Spruch einige Abwandlungen erfahren. Der Eine bremst für Männer, der Andere für Österreicher, doch was dem Ganzen ursprünglich zu Grunde liegt, ist ein rechtliches Problem.

„Es gibt noch kein allgemein verbindliches Urteil, ob, wann und wo für Tiere gebremst werden darf beziehungsweise muss“, erläutert die auf Tierrecht spezialisierte Anwältin Ann-Kathrin Fries aus Wesseling bei Bonn. Letztlich liege die Entscheidung immer bei dem Richter des zuständigen Gerichts.

Durch einen aktuellen Fall gewinnt das Thema nun wieder Aktualität. Ein Autofahrer hatte im ostwestfälischen Bredenborn bei Höxter aufgrund einer plötzlich über die Straße laufenden Katze so stark gebremst, dass es zu einem Auffahrunfall kam. Die Versicherung der Frau aus dem nachfolgenden Auto verweigerte die Zahlung des Schadens mit der Begründung, eine Vollbremsung für ein Kleintier stelle eine grob fahrlässige Verkehrsgefährdung dar.

Das Landesgericht Paderborn teilte diese Auffassung jedoch nicht und entschied zugunsten des Fahrers. Da sich der Vorfall innerhalb einer ländlichen Ortschaft ereignet habe, müsse jederzeit mit Tieren auf der Fahrbahn gerechnet werden, so das Urteil des Gerichts. Folglich verdonnerte es die Haftpflichtversicherung der Fahrerin zu einer Schadenszahlung von 5.000 Euro.

Auf freier Strecke ist der Fall dagegen ein anderer. Da müsse der Fahrer laut Gericht zwischen dem Risiko einer Vollbremsung für den Verkehr und dem Leben des Tieres abwägen. Ein Grundsatzurteil für eine Bremsung zur Rettung der Tiere außerhalb geschlossener Ortschaften, wie es sich viele Tierschützer wünschen, gibt es aber bislang nicht.

Für nicht so eingefleischte Tierliebhaber kann im Notfall die Größe des Tieres als Entscheidungshilfe dienen. Die meisten Gerichte gehen davon aus, dass das Umfahren eines kleinen Tieres einen weitaus geringeren Schaden zur Folge hat als ein Auffahrunfall durch plötzliches Bremsen. So müssen Betroffene, die kleineren Tieren wie Eichhörnchen auf offener Straße ausweichen oder bremsen, damit rechnen, die Kosten für den eventuell entstandenen Schaden selbst tragen zu müssen.

Größere Tiere wie Wildschweine hingegen können nach allgemeiner Einschätzung einen vergleichsweise großen Schaden anrichten, wenn der Fahrer sich entschließt, nicht zu bremsen. Fällt die Entscheidung zugunsten eines Ausweichmanövers oder einer Bremsung, um Schlimmeres zu verhindern, ist eine Kostenübernahme durch die Versicherung wahrscheinlich.

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