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Finanzfrage der Woche: Wer entschädigt die Loveparade-Opfer?

Die Schreckensmeldungen über die Auswirkungen der Loveparade-Katastrophe reißen nicht ab. Die Zahl der Verletzten ist laut der Staatsanwaltschaft Duisburg mittlerweile auf über 500 gestiegen. 43 Menschen befinden sich laut Medienberichten noch im Krankenhaus, rund 1.000 Menschen werden noch vermisst.

Die Suche nach den Schuldigen der Tragödie dauert noch an. Doch eines scheint jetzt schon klar zu sein: Auf den Veranstalter kommen hohe Schadenersatzforderungen zu. So werfen Beobachter und Experten der Lopavent GmbH, die die Massenfeier organisiert hat, vor, ihre Verkehrssicherheitspflichten verletzt zu haben. Denn sie hätte dafür sorgen müssen, dass die Besucher die Veranstaltung gefahrlos betreten und wieder verlassen können. Sollen die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen die Schuld des Veranstalters bestätigen, müsste Lopavent in voller Höhe für den Schaden haften.

Wie „Financial Times Deutschland“ (FTD) berichtet, hat der Lopavent-Chef Rainer Schaller, dem auch die Fitness-Kette McFit gehört, bei der deutschen Tochter des französischen Versicherungskonzerns Axa eine Veranstalterhaftpflichtversicherung für die Technoparade abgeschlossen. Die Deckungssumme liegt bei 7,5 Millionen Euro. Alle Ansprüche, die über diese Summe hinaus gehen, muss Lopavent selbst tragen.

Wer hat Anspruch auf Schadenersatz?


Zum Personenkreis, der einen Anspruch auf Schadenersatz hat, zählen die Hinterbliebenen der 20 Todesopfer, sowie die körperlich Verletzten und psychisch traumatisierten Veranstaltungsbesucher. Die Hinterbliebenen haben einen Anspruch auf Schmerzensgeld und – falls der Verstorbene ihnen gegenüber unterhaltspflichtig war – auch auf eine angemessene Versorgung. Den Verletzten muss der Veranstalter oder seine Versicherung ebenfalls Schmerzensgeld zahlen und die Behandlungskosten übernehmen.

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„Auch diejenigen, die nicht selbst körperlich geschädigt wurden, aber unmittelbar Zeuge der dramatischen Ereignisse waren, können unter Schock stehen und psychische Spätfolgen erleiden“, erklärt Thomas Feltes vom Lehrstuhl für Kriminologie und Polizeiwissenschaft an der Universität Bochum.

Um die Opfer im Paragrafendschungel nicht allein zu lassen, bietet die Universität Bochum Unterstützung an. Wie die Hochschule heute mitteilte, wird Feltes Betroffene beraten und auch im weiteren Verfahren kostenlos unterstützen. Die Opfer sollten vor allem nicht allein gegen die Verantwortlichen vorgehen, riet Feltes.

Wie lange sich die Ermittlungen sowie die anschließende Schadenregulierung hinziehen werden, ist indes noch unklar. „Bis sämtliche Haftungsfragen geklärt sind, können viele Jahre vergehen“, vermutet die FTD. Wenn schon im Vorfeld fest steht, dass der Versicherer haftet, kann er zwar vorläufig zahlen, muss es aber nicht.

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