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Aktualisiert am 28.01.2020 - 10:20 Uhrin FinanzberatungLesedauer: 3 Minuten

„Finanzhai“-Video: Klagewelle gegen Verbraucherzentrale

Michael H. Heinz, BVK
Michael H. Heinz, BVK

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) e.V. wehrt sich gegen den Vorwurf der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, gute Beratung würde mit Provisionen nicht funktionieren. Grund ist ein bei Youtube eingestellter Videoclip, der  unter dem Namen „Finanzhai“ einen Versicherungsvermittler zeigt, der Kunden aus reiner Provisionsgier eine Lebensversicherung verkauft. Zuvor hatte bereits der Berufsverband Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler (IGVM) Strafanzeige unter anderem wegen Verleumdung gegen die Verbraucherzentrale gestellt.  >> zum Videoclip Der Sprecher der angegriffenen Verbraucherzentrale, Nils Nauhauser, der am Ende des Videos auch auftritt, hatte auf die Klage des IGVM gelassen reagiert. Der „Welt“ sagte er: „Ein solcher Beitrag muss überspitzt sein, um den Verbraucher mit der Nase auf die Beratungsproblematik zu stoßen.“ Es gebe viele Berater und Vermittler, die einen guten Job machten. „Doch unsere Erfahrung aus vielen Kontakten mit Geschädigten zeigt eben: Provisionsgetriebene Beratung klappt nicht.“ Das sieht der BVK ganz anders: „Die ganz überwiegend von öffentlichen Geldern lebende Verbraucherzentrale finanziert eine skrupellose und auf alle Versicherungsvermittler gerichtete Hetzkampagne, die bei Weitem den Auftrag des Verbraucherschutzes überschritten hat und einen ganzen Berufsstand diffamiert“, sagt der BVK-Präsident Michael Heinz, der ankündigte, alle rechtlichen Mittel gegen die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auszuschöpfen. Eigennützige Interessen? Heinz wirft den Verbraucherzentralen vor, diese wollten verstärkt die Versicherungsberatung an sich ziehen und forderten beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) eine millionenschwere Aufstockung ihrer Etats. Von Mehrkosten in Höhe von 15 Millionen Euro sei laut BVK dabei die Rede. „Durch eine kostenpflichtige Beratung bei den Verbraucherzentralen wird die Beratung nicht besser“ sagt Heinz, und wirft Verbraucherschützer Nauhauser vor, selbst Verbraucher in die Irre zu führen: „Kein Versicherungsvertreter kann einem Kunden statt einer Lebensversicherung die Anlage von Tagegeldern empfehlen, wie es Nauhauser tut. Diese Anlage erbringt den geringsten Zins, der zurzeit unter dem Mindestzins von Lebensversicherungen liegt.“ Die Verbraucherzentrale verkenne auch, so der BVK-Chef, dass die meisten Versicherungsvertreter keine Bankprodukte vertreiben und dass sie wegen der Einfirmenbindung gar nicht die Möglichkeit hätten, Beratungs- und Vermittlungsauswahl nach eigenem Provisionsinteresse zu gestalten. DAS-INVESTMENT.com-Leser diskutieren das Thema Auch die Leser von DAS INVESTMENT.com bewegt das Thema ungemein. So teilt ein User mit, er habe ebenfalls bereits Strafanzeige gegen die Verbraucherzentrale gestellt. Andere Leser wollen sich dem anschließen. Auf der anderen Seite gibt es durchaus auch Stimmen, die eine Verpflichtung zur Honorarberatung unterstützen. DAS-INVESTMENT.com-Leser Philipp Clemens sieht in der Honorarberatung jedoch auch kein Allheilmittel: „Verbraucherzentralen lassen Sich die Beratung bezahlen und werden noch vom Land und Bund subventioniert. Das ist zum einen unfair gegenüber freien, registrierten Versicherungsmaklern. Zum anderen ist aber auch feststellbar, dass nur weil eine Beratung ein Honorar kostet, sie keinesfalls besser sein muss. Denn Tagesgeldkonten und Indexfonds sind nicht wirklich für jeden Sparer die Lösung für eine sichere, abgeltungssteuerfreie Altersvorsorge.“ DAS-INVESTMENT.com-Leser Holger Lang schlägt sich hingegen eher auf die Seite der Verbraucherzentrale: „Getroffene Hunde bellen? Tatsache ist, dass vielfach am Interesse des Kunden vorbei beraten wird. Das hat noch nicht einmal unbedingt was mit guter Berater, schlechter Berater zu tun. Es ist systemimmanent und systembedingt. Solange nur der Abschluss honoriert wird, wird Produktverkauf gelebt. Punkt.“

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