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Finanzmarkt-Regulierung Transparenz ist wichtig – aber kein Erfolgsfaktor

Kein Sprung ins kalte Wasser: Grundvoraussetzung für die Zufriedenheit der Anleger ist ein klares Verständnis der Produkte
Kein Sprung ins kalte Wasser: Grundvoraussetzung für die Zufriedenheit der Anleger ist ein klares Verständnis der Produkte

Ist vom Kapitalanlagegesetzbuch und weiteren Regulierungen des Finanzmarktes die Rede, dauert es nicht lange, bis das Wort „Transparenz“ fällt. Geradezu inflationär wird in der Finanzmarktsprache mit dem Begriff umgegangen. Alles muss transparent sein. So ist von Transparenz im Sinne der Anleger und transparenten Kapitalanlagen zu lesen. Man könnte meinen, Transparenz an sich sei eine wesentliche Rendite-Komponente und würde für Gewinne sorgen. Der lateinischen Wortherkunft nach bedeutet „transparent“ so viel wie „durchscheinen“. Was aber ist der Vorteil der Eigenschaft, durchsichtig zu sein?

Schutz des Anlegers

Die gute Absicht des Gesetzgebers ist natürlich, dass der Anleger geschützt wird. Zu diesem Zweck, soll alles, was im Rahmen der Kapitalanlage geschieht, offen gelegt werden. Versteckte Kosten und andere Kapitalabflüsse, Interessenkonflikte und andere Aspekte, die das Ergebnis zu Ungunsten des Anlegers beeinflussen, sollen ebenso offen gelegt werden wie alle Risiken, die im Zusammenhang mit der Kapitalanlage bestehen.

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Entsprechende Angaben sind im Verkaufsprospekt eines Alternativen Investmentvermögens (AIF), in den wesentlichen Anlegerinformationen oder auch für (semi-)professionelle Investoren in den Informationen nach Paragraf 307 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zu machen. Weitere Transparenzpflichten für Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) von AIF sind unter anderem in den Paragrafen 34 und 35 KAGB geregelt, so auch die Anzeigepflichten gegenüber Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und Bundesbank. Genau genommen dreht sich das gesamte Regelwerk des KAGB, der begleitenden Verordnungen und zugrunde liegenden Richtlinien um Transparenz und Offenlegung, mit dem Ziel, der Manipulation und Übervorteilung von Anlegern vorzubeugen.