Finanzmarktregulierung: Mifid II, Ucits V und VermAnlG in der Praxis
Mifid II, Ucits V, AIFM Richtlinie, diese Änderungen kommen demnächst auf die Finanzindustrie und speziell Finanzberater zu, Illustration: Manuela Mrohs
Frank Weiß arbeitet gern mit Menschen. Finanzielle Situationen analysieren, über Ziele und Zukunftserwartungen sprechen und darauf aufbauend passende Finanzprodukte zu empfehlen, das macht dem Bankberater großen Spaß.
Auf das Ausfüllen von Formularen hat Weiß hingegen deutlich weniger Lust. Letzteres wird in seinem Beruf jedoch immer wichtiger. „Die Zeiten haben sich so radikal geändert, dass ich meinen Job regelrecht hasse“, sagt der 47-Jährige. Die „sinnlosen Verbraucherschutzrichtlinien“ hätten den administrativen Aufwand extrem in die Höhe getrieben.
Damit dies nicht zulasten der Beratung gehe, müssten er und seine Kollegen immer mehr arbeiten. „Ich bin total erschöpft“, sagt Weiß. Sobald er eine Chance bekomme, die Branche zu wechseln, werde er es tun.
Die neue Welt der Regulierung – ein Überblick
So reagieren die Aufsichtsbehörden auf die Auswüchse der Finanzkrise: Auf Finanzberater, Vermögensverwalter, Fondsanbieter und Versicherungsgesellschaften kommen demnächst zahlreiche regulatorische Anforderungen zu. Das Schaubild zeigt die wichtigsten Maßnahmen der kommenden Jahre.
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Zum Mitschreiben
Auch viele unabhängige Finanzvermittler klagen über den gestiegenen Verwaltungsaufwand. „Wenn ich früher 100 Minuten für einen Kunden eingeplant habe, waren 90 Minuten für den Kunden und nur 10 Minuten für administrative Aufgaben“, erklärt MLP-Berater Sebastian Langrehr. Jetzt gingen rund zwei Drittel der Beratungszeit für die Vor- und Nachbereitung des Kundengesprächs drauf. Und da der Kunde nicht unter dem Zeitdruck seines Beraters leiden soll, müsse Langrehr dann eben Überstunden machen.
Er sehe zwar ein, dass Qualitätsstandards in seinem Beruf notwendig seien, um das Vertrauen der Kunden wiederzugewinnen. Dennoch bedeuteten die durch die jüngsten Regulierungsmaßnahmen verschärften Aufklärungs- und Dokumentationspflichten für Berater einen „enormen Aufwand“.
Diese Einschätzung wiederum sieht Reiner Gerth als „verkäuferische Übertreibung“. Der Mitarbeiter des Finanzvertriebs OVB beziffert den Aufwand für Gesprächsdokumentation auf gerade einmal eine Viertelstunde pro Kunde. Auch wenn er diese Tätigkeit „ein bisschen lästig“ findet, sei dies ein angemessener Preis, um den Kunden ein Gefühl von Sicherheit zu vermitteln.
„Die Dokumentation dürfte die größte Herausforderung sein, die auf freie Berater im neuen Jahr zukommt“, erklärt Christian Waigel, Rechtsanwalt und Partner bei der Anwaltskanzlei GSK Stockmann + Kollegen. Mussten bisher lediglich Bankberater ihren Kunden eine Mitschrift des Gesprächs aushändigen, wird dies ab dem 1. Januar 2013 nun auch für freie Berater Pflicht. Das legt das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagevermittler- und Vermögensanlagenrechts (FinAnlVerm- und VermAnlG) fest.
Das Gesetz reguliert den Berufsstand der unabhängigen Finanzdienstleister. Hierfür fügte der Gesetzgeber einen neuen Paragrafen in die Gewerbeordnung (GewO) ein – den 34 f. Bisher wurden Finanzanlagevermittler zusammen mit Immobilienmaklern, Bauträgern und Darlehensvermittlern im Paragrafen 34 c GewO geregelt.
Nach Paragraf 34 f muss ein Berater bereits beim ersten Geschäftskontakt seinen Namen, seine Anschrift, den Erlaubnisstatus, die Registereintragung und die Aufsichtsbehörde mitteilen. Vor Abschluss eines Geschäfts muss er den Kunden außerdem über Art und Risiken der nachgefragten Produkte sowie über sämtliche Kosten informieren. Darüber hinaus muss er dem Kunden einen sogenannten Beipackzettel geben, der die wesentlichen Eigenschaften des Produkts kurz und verständlich zusammenfasst.
Bei Wertpapieren heißt dieses Dokument Produktinformationsblatt (PIB), bei Investmentfonds Key Investor Document (KID) und bei geschlossenen Fonds Vermögensanlage- Informationsblatt (VIB).
Auf das Ausfüllen von Formularen hat Weiß hingegen deutlich weniger Lust. Letzteres wird in seinem Beruf jedoch immer wichtiger. „Die Zeiten haben sich so radikal geändert, dass ich meinen Job regelrecht hasse“, sagt der 47-Jährige. Die „sinnlosen Verbraucherschutzrichtlinien“ hätten den administrativen Aufwand extrem in die Höhe getrieben.
Damit dies nicht zulasten der Beratung gehe, müssten er und seine Kollegen immer mehr arbeiten. „Ich bin total erschöpft“, sagt Weiß. Sobald er eine Chance bekomme, die Branche zu wechseln, werde er es tun.
Die neue Welt der Regulierung – ein Überblick
So reagieren die Aufsichtsbehörden auf die Auswüchse der Finanzkrise: Auf Finanzberater, Vermögensverwalter, Fondsanbieter und Versicherungsgesellschaften kommen demnächst zahlreiche regulatorische Anforderungen zu. Das Schaubild zeigt die wichtigsten Maßnahmen der kommenden Jahre.
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Auch viele unabhängige Finanzvermittler klagen über den gestiegenen Verwaltungsaufwand. „Wenn ich früher 100 Minuten für einen Kunden eingeplant habe, waren 90 Minuten für den Kunden und nur 10 Minuten für administrative Aufgaben“, erklärt MLP-Berater Sebastian Langrehr. Jetzt gingen rund zwei Drittel der Beratungszeit für die Vor- und Nachbereitung des Kundengesprächs drauf. Und da der Kunde nicht unter dem Zeitdruck seines Beraters leiden soll, müsse Langrehr dann eben Überstunden machen.
Er sehe zwar ein, dass Qualitätsstandards in seinem Beruf notwendig seien, um das Vertrauen der Kunden wiederzugewinnen. Dennoch bedeuteten die durch die jüngsten Regulierungsmaßnahmen verschärften Aufklärungs- und Dokumentationspflichten für Berater einen „enormen Aufwand“.
Diese Einschätzung wiederum sieht Reiner Gerth als „verkäuferische Übertreibung“. Der Mitarbeiter des Finanzvertriebs OVB beziffert den Aufwand für Gesprächsdokumentation auf gerade einmal eine Viertelstunde pro Kunde. Auch wenn er diese Tätigkeit „ein bisschen lästig“ findet, sei dies ein angemessener Preis, um den Kunden ein Gefühl von Sicherheit zu vermitteln.
„Die Dokumentation dürfte die größte Herausforderung sein, die auf freie Berater im neuen Jahr zukommt“, erklärt Christian Waigel, Rechtsanwalt und Partner bei der Anwaltskanzlei GSK Stockmann + Kollegen. Mussten bisher lediglich Bankberater ihren Kunden eine Mitschrift des Gesprächs aushändigen, wird dies ab dem 1. Januar 2013 nun auch für freie Berater Pflicht. Das legt das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagevermittler- und Vermögensanlagenrechts (FinAnlVerm- und VermAnlG) fest.
Das Gesetz reguliert den Berufsstand der unabhängigen Finanzdienstleister. Hierfür fügte der Gesetzgeber einen neuen Paragrafen in die Gewerbeordnung (GewO) ein – den 34 f. Bisher wurden Finanzanlagevermittler zusammen mit Immobilienmaklern, Bauträgern und Darlehensvermittlern im Paragrafen 34 c GewO geregelt.
Nach Paragraf 34 f muss ein Berater bereits beim ersten Geschäftskontakt seinen Namen, seine Anschrift, den Erlaubnisstatus, die Registereintragung und die Aufsichtsbehörde mitteilen. Vor Abschluss eines Geschäfts muss er den Kunden außerdem über Art und Risiken der nachgefragten Produkte sowie über sämtliche Kosten informieren. Darüber hinaus muss er dem Kunden einen sogenannten Beipackzettel geben, der die wesentlichen Eigenschaften des Produkts kurz und verständlich zusammenfasst.
Bei Wertpapieren heißt dieses Dokument Produktinformationsblatt (PIB), bei Investmentfonds Key Investor Document (KID) und bei geschlossenen Fonds Vermögensanlage- Informationsblatt (VIB).
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